

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Radikale Veränderungen der Gesetzgebung – Bußgelder in Millionenhöhe bei Verstoß
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt unter anderem strenge Complianceanforderungen an Unternehmen bei Cyberattacken: Jeder Datenschutzverstoß ist künftig binnen 72 Stunden an die Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden. Wird diese Frist überschritten oder eine Meldung unterlassen, drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Für Betreiber kritischer Infrastrukturen (d.h. Unternehmen, die von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind) gilt es daneben, die Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes zu beachten und hierbei insbesondere angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen ihrer informationstechnischen Systeme zu treffen und die Erfüllung dieser Standards alle zwei Jahre gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachzuweisen.
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