

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Radikale Veränderungen der Gesetzgebung – Bußgelder in Millionenhöhe bei Verstoß
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt unter anderem strenge Complianceanforderungen an Unternehmen bei Cyberattacken: Jeder Datenschutzverstoß ist künftig binnen 72 Stunden an die Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden. Wird diese Frist überschritten oder eine Meldung unterlassen, drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Für Betreiber kritischer Infrastrukturen (d.h. Unternehmen, die von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind) gilt es daneben, die Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes zu beachten und hierbei insbesondere angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen ihrer informationstechnischen Systeme zu treffen und die Erfüllung dieser Standards alle zwei Jahre gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachzuweisen.
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Allen & Overy berät die TUI AG („TUI“) im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten aus dem Genehmigten Kapital 2022/I und dem Genehmigten Kapital 2022/II, mit der ein Bruttoerlös von…

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In unserem aktuellen #Employmenttalk möchten wir Ihnen kurzfristig die wichtigsten Erkenntnisse der BAG-Entscheidung über den Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 3 DS-GVO vorstellen und einen…

Publications: 16 April 2021
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Publications: 14 April 2021
#Employmenttalk: Whistleblowing
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