

Vergaberecht
Viele Auftraggeber und Bieter vertrauen unserer Vergaberechtspraxis in allen vergabe- und vertragsrechtlichen Fragen bei öffentlichen Aufträgen und Konzessionen. Wir strukturieren Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber, beraten Bieter in Vergabeverfahren und vertreten die Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten vor den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen.
Hier verbinden wir unsere langjährige Expertise zur öffentlichen Auftrags- und Konzessionsvergabe eng mit unserer öffentlich-rechtlichen Beratung. So beraten wir etwa Kommunen ebenso wie Investoren zu innovativen städtebaulichen Projekten, sei es bei der Entwicklung innerstädtischer Einkaufsquartiere oder der Entwicklung ökologisch geprägter Wohngebiete. Aus einer Hand erhalten Mandanten Rechtsberatung beispielsweise zu vergabe-, vertrags-, kommunal- und baurechtlichen Fragen. Eine vergleichbare Schnittstelle findet sich im Transportsektor: Vergabeverfahren zu Bahn- und Busverkehren oder die Beschaffung der Bahnen und Busse hängen vielfach eng mit regulatorischen Fragen aus dem Eisenbahn- oder Personenbeförderungsrecht zusammen. Ähnliches gilt für Flughäfen, Häfen und privat finanzierte Straßenbauprojekte, wo sektorenspezifische regulatorische Rahmenbedingungen nicht nur nach dem nationalen Recht zu beachten sind, sondern sich auch aus dem Unionsrecht ergeben (z.B. das Beihilfenverbot).
Wir beraten Mandanten immer wieder in Wirtschaftszweigen, die sich gerade erst für den Wettbewerb öffnen. Ein Beispiel aus jüngerer Zeit sind die Vergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit, der sich nicht nur durch ganz spezifische Marktstrukturen, sondern auch durch spezifische rechtliche Rahmenbedingungen auszeichnet.
Vergaberecht ist nach unserem Verständnis nicht nur das Verfahrensrecht, das für die Vergabe des Auftrags und der Konzession zu beachten ist. Letztlich geht es um die Vergabe eines Vertrags, der je nach Branche ganz unterschiedliche Inhalte haben kann. Hier können wir bei Bedarf jederzeit auch spezialisierte Kolleginnen und Kollegen hinzuziehen, beispielsweise aus den Bereichen öffentliches Recht, Gesellschaftsrecht, Finanzierungen, Immobilienrecht, IP/IT oder Datenschutz. Schnittstellen zum Kartellrecht, mit denen wir uns regelmäßig befassen, finden sich etwa im Zusammenhang mit Fragen der sog. Selbstreinigung nach Kartellverstößen.
Die Mitwirkung in Fachverbänden und unterschiedlichen Gremien, unsere Vortragstätigkeit und regelmäßige Veröffentlichungen geben uns immer wieder über den Einzelfall hinaus die Möglichkeit, die aktuellen Entwicklungen auch über das rein Rechtliche hinaus zu verstehen und die Diskussion mitzugestalten.
News and insights

Publications: 07 November 2023
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News: 30 October 2023
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News: 18 October 2023
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‘Das Team von A&O zeichnet sich durch breit aufgestelltes Fachwissen, aber auch umfassende Kompetenz in Detailfragen aus. Dabei werden Mandate nicht einfach betreut, sondern aktiv begleitet und sehr engagiert vertreten. Jederzeit fundiert ausgearbeitete Ergebnisse bei gleichzeitig kurzen Reaktionszeiten.’ Mandant
Legal 500 Deutschland 2022: Öffentlicher Sektor (Vergaberecht)
Bei komplexen städtebaul. Großprojekten zahlt sich regelm. die eingespielte Zusammenarbeit mit anderen Teams aus, etwa an der Schnittstelle zu den Immobilien- oder Planungsrechtlern.
JUVE Handbuch 2020/2021: Öffentlicher Sektor (Vergaberecht)