

Datenschutzbeauftragter
Hohe Schadensersatzforderungen und Ordnungsgelder bei Datenschutzverstößen: Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist verpflichtend. Sind Ihnen seine konkreten Aufgaben und Pflichten bekannt und werden diese auch (rechtlich) korrekt umgesetzt?
Hohe Schadensersatzforderungen und Ordnungsgelder bei Datenschutzverstößen: Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist verpflichtend. Sind Ihnen seine konkreten Aufgaben und Pflichten bekannt und werden diese auch (rechtlich) korrekt umgesetzt?
In der Regel hat der Datenschutzbeauftragte selbst keine Entscheidungsgewalt sondern ist der Unternehmensführung unterstellt. Diese trägt somit die Verantwortung für die Einhaltung und Umsetzung des Datenschutzes. Werden dem Datenschutzbeauftragten vertraglich entsprechende Weisungsbefugnisse eingeräumt, hat dies auch Auswirkungen auf seine Haftung.
Auch ohne formale Entscheidungskompetenz trägt der Datenschutzbeauftragte erhebliche Verantwortung. Sein Aufgabenbereich steigt durch zunehmende Komplexität der gesetzlichen Regelungen stetig. Verstöße können zu hohen Schadensersatzforderungen und Ordnungsgeldern sowie zu einem erheblichen Imageschaden führen.
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