Gesellschaftsrecht und M&A
Fachübergreifend bei komplexen Fragestellungen
Unsere Mandanten vertrauen uns bei einer Vielzahl komplexer Transaktionen mit innovativen Strukturen und bauen dabei vor allem auf unsere fachbereichs- und jurisdiktionsübergreifende Beratung.
Dank integrierter und eingespielter Teams bieten wir unseren Mandanten einen umfangreichen Service, der weit über den Bereich Mergers and Acquisitions hinausgeht. Er reicht vom klassischen Gesellschaftsrecht über Steuerrecht, Finanzierungen, Arbeitsrecht, Kartellrecht, Kapitalmarktrecht, Prozessrecht, Öffentliches Recht bis hin zum Gewerblichen Schutzrecht.
Unser Angebot
Aktienrechtliche Beratung
Unser Ziel ist es, umfassende laufende oder projektbezogene Beratung zum deutschen Aktienrecht zu liefern, einschließlich sämtlicher Nebenbereiche wie Kapitalmarktrecht, deutsche Mitbestimmungsgesetze oder die Societas Europaea (SE). Als zuverlässiger Berater einiger der größten Unternehmen Deutschlands, darunter mehrere DAX 30-Konzerne, konnten wir unsere Expertise auf der Grundlage einer etablierten und langjährigen Praxis aufbauen, deren Schwerpunkt vorwiegend auf börsennotierten Gesellschaften liegt. Die verschiedenen Aspekte, zu denen unser Team für deutsches Aktienrecht berät, umfassen u. a.:
- Vorstandsberatung bei Fragen der Unternehmensführung, Pflichten der Geschäftsführer, Risikomanagement und Berichterstattung
- Beratung zur Vergütung von Führungskräften, z. B. im Hinblick auf das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) oder Aktienoptionspläne
- Jahreshauptversammlungen und außerordentliche Hauptversammlungen
- Unternehmensrestrukturierungen, wie Fusionen, Spin-Offs etc.
- Squeeze-Outs
- gesellschaftsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen
- gesellschaftsrechtliche Prozessführung, z. B. Verfahren hinsichtlich Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder Spruchverfahren
Gesellschaftsrechtliche Beratung
Unser Gesellschaftsrechtsteam berät umfassend im GmbH-, Aktien- und Konzernrecht, Mitbestimmungs-, Umwandlungs- und Übernahmerecht sowie zum Kapitalmarktrecht (Börsenrecht, Wertpapierhandelsrecht, Insiderrecht und Ad-hoc-Publizität).
Zu unseren Mandanten zählen namhafte börsennotierte Aktiengesellschaften, darunter zahlreiche DAX- und MDAX-Unternehmen, die wir u.a. bei der Durchführung von Publikumshauptversammlungen, bei Kapitalmaßnahmen, konzerninternen Umstrukturierungen und Integrationsmaßnahmen sowie in Fragen der Corporate Governance und Compliance beraten.
Mergers & Acquisitions
Unser deutsches M&A-Team berät Industrieunternehmen, Finanzinstitute, Versicherungen sowie gemeinnützige Organisationen bei sämtlichen Aspekten nationaler und grenzüberschreitender M&A-Transaktionen, Joint Ventures, öffentlicher Übernahmen, Restrukturierungen, Management und Leveraged Buy-outs und damit verbundenen Fragen des Kapitalmarktrechts, einschließlich aufsichtsrechtlicher und steuerlicher Fragen.
Wir unterstützen Käufer und Verkäufer in allen Transaktionsphasen – von der Erstellung und Abgabe eines Angebots über die Verhandlung bis hin zur Unterzeichnung und zum Abschluss. Wir sind dafür bekannt, die komplexesten Fragestellungen auf den Punkt zu bringen, die richtige Strategie und Transaktionsstruktur zu erarbeiten und das vorhandene Risiko zu minimieren. Unser Anwaltsteam verfolgt weltweit einen gemeinsamen Ansatz, was uns die effektive Betreuung grenzüberschreitender Transaktionen ermöglicht.
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