

Marktmissbrauchsrecht: ein Überblick
Die am 3. Juli 2016 in Kraft getretene Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) (MAR) als Teil des europäischen Aktionsplans 2015 zur Schaffung einer Kapitalmarktunion bildet den einheitlichen europäischen Rahmen, um die Marktintegrität zu wahren, potentieller Aufsichtsarbitrage vorzubeugen, Rechenschaftspflicht bei Manipulationsversuchen vorzusehen und den Marktteilnehmern mehr Rechtssicherheit und unkompliziertere Vorschriften zu bieten.
Die Regelungen der MAR werden auf europäischer Ebene durch zahlreiche Durchführungsverordnungen und Delegierte Verordnungen, sowie auf nationaler Ebene von den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes ergänzt.
Das Marktmissbrauchsrecht unterliegt auch weiterhin dem dauerhaften Wandel und der ständigen Weiterentwicklung. Der neue Aktionsplan 2020 der Europäischen Kommission zielt insbesondere auf den grünen und den digitalen Wandel in Europa ab und soll zur Schaffung einer inklusiveren und widerstandsfähigeren Wirtschaft beitragen.
Die folgende Darstellung bietet einen Überblick über die geltenden Verordnungen, Leitlinien und Musterformular im Marktmissbrauchsrecht.
Aktuelles
- ESMA Abschließender Bericht zur Überarbeitung der Leitlinien zur MAR zum Aufschub der Veröffentlichung von Insiderinformationen sowie Zusammenarbeit mit der Bankaufsicht (Stand: 5. Januar 2022)
- In Kraft getreten zum 4. Juni 2021: Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren
- A&O Client Bulletin zum eWpG
- In Kraft getreten zum 1. Januar 2021: Verordnung (EU) 2019/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU und der Verordnungen (EU) Nr. 596/2014 und (EU) 2017/1129 zur Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten (Text von Bedeutung für den EWR)
Überblick der Normen sowie ESMA und BaFin Guidelines
Allgemeines zum Marktmissbrauchsrecht
- Marktmissbrauchsverordnung
- Richtlinie 2014/57/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation (Marktmissbrauchsrichtlinie)
- Durchführungsverordnung (EU) 2016/378 der Kommission vom 11. März 2016 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards in Bezug auf den Zeitplan, das Format und Muster für die Übermittlung der Meldungen an die zuständigen Behörden gemäß Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
Weitere Verordnungen
(„Delegierte Verordnung (EU) 2016/909 der Kommission vom 1. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für den Inhalt der Meldungen, die den zuständigen Behörden zu übermitteln sind, sowie für die Zusammenstellung, Veröffentlichung und Pflege der Liste der Meldungen“)
(„Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen“)
(„Durchführungsverordnung (EU) 2016/959 der Kommission vom 17. Mai 2016 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für Marktsondierungen in Bezug auf die von offenlegenden Marktteilnehmern zu nutzenden Systeme und Mitteilungsmuster und das Format der Aufzeichnungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates“)
(„Delegierte Verordnung (EU) 2016/960 der Kommission vom 17. Mai 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für angemessene Regelungen, Systeme und Verfahren für offenlegende Marktteilnehmer bei der Durchführung von Marktsondierungen“)
(„Delegierte Verordnung (EU) 2016/908 der Kommission vom 26. Februar 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Kriterien, das Verfahren und die Anforderungen für die Festlegung einer zulässigen Marktpraxis und die Anforderungen an ihre Beibehaltung, Beendigung oder Änderung der Bedingungen für ihre Zulässigkeit“)
(„Delegierte Verordnung (EU) 2016/958 der Kommission vom 9. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die technischen Regulierungsstandards für die technischen Modalitäten für die objektive Darstellung von Anlageempfehlungen oder anderen Informationen mit Empfehlungen oder Vorschlägen zu Anlagestrategien sowie für die Offenlegung bestimmter Interessen oder Anzeichen für Interessenkonflikte“)
(„Durchführungsverordnung (EU) 2020/1406 der Kommission vom 2. Oktober 2020 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards in Bezug auf Verfahren und Formulare für Informationsaustausch und Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden, ESMA, Kommission und anderen Stellen gemäß Artikel 24 Absatz 2 und Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch“)
(„Durchführungsverordnung (EU) 2018/292 der Kommission vom 26. Februar 2018 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf Verfahren und Formulare für Informationsaustausch und Amtshilfe zwischen zuständigen Behörden gemäß der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch“)
(„Durchführungsverordnung (EU) 2017/1158 der Kommission vom 29. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf die Verfahren und Formen des Informationsaustauschs der zuständigen Behörden mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde im Sinne des Artikels 33 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates“)
BaFin Veröffentlichungen
ESMA Guidelines and FAQs
- Questions and Answers on the Market Abuse Regulation (MAR) (Stand: 6. August 2021)
- Questions and Answers on the common operation of the Market Abuse Directive (Stand: 1. April 2016)
- MAR-Leitlinien ‒ Personen, die Marktsondierungen erhalten
- MAR – Leitlinien ‒ Informationen über Warenderivatmärkte oder verbundene Spotmärkte im Hinblick auf die Definition von Insiderinformationen über Warenderivate
- Leitlinien ‒ Alternative Leistungskennzahlen (APM)
- Questions and Answers on ESMA Guidelines on Alternative Performance Measures (APMs)
Thematisch sortierte Übersicht der Verordnungen, Leitlinien und Musterformulare
Ad-hoc Publizität und Insiderhandelsverbote gem. Art. 17 MAR
- Durchführungsverordnung (EU) 2016/1055 der Kommission vom 29. Juni 2016 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards hinsichtlich der technischen Mittel für die angemessene Bekanntgabe von Insiderinformationen und für den Aufschub der Bekanntgabe von Insiderinformationen gemäß Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
- BaFin Leitlinien zur Bestimmung allgemeiner Kriterien für Ad-hoc-Publizitätspflichten und Aufschubmöglichkeiten für Kredit und Finanzinstitute betreffend bankaufsichtliches Handeln und Abwicklung (Stand: 31. Mai 2021)
- ESMA MAR-Leitlinien ‒ Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen (Stand: 20. Oktober 2016)
Insiderlisten gem. Art. 18 MAR
- Durchführungsverordnung (EU) 2016/347 der Kommission vom 10. März 2016 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf das genaue Format der Insiderlisten und für die Aktualisierung von Insiderlisten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
- Durchführungsverordnung (EU) 2016/824 der Kommission vom 25. Mai 2016 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards in Bezug auf den Inhalt und das Format der Beschreibung der Funktionsweise multilateraler Handelssysteme und organisierter Handelssysteme sowie die Benachrichtigung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde gemäß der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente
- FAQ zu Insiderlisten nach Art. 18 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014
Deutsche Fassung
Englische Fassung - Musterbelehrung für die Aufnahme in die Insiderliste gem. Art. 18 Abs. 2 MAR
Deutsche Fassung
Englische Fassung
Eigengeschäfte von Führungskräften gem. Art. 19 MAR
- Delegierte Verordnung (EU) 2016/522 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Ausnahme für bestimmte öffentliche Stellen und Zentralbanken von Drittstaaten, die Indikatoren für Marktmanipulation, die Schwellenwerte für die Offenlegung, die zuständige Behörde, der ein Aufschub zu melden ist, die Erlaubnis zum Handel während eines geschlossenen Zeitraums und die Arten meldepflichtiger Eigengeschäfte von Führungskräften
- Durchführungsverordnung (EU) 2016/523 der Kommission vom 10. März 2016 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf das Format und die Vorlage für die Meldung und öffentliche Bekanntgabe der Eigengeschäfte von Führungskräftenhttps://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0523 gemäß Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
- Formular für eine Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR
Deutsche Fassung
Englische Fassung - Musterbeispiele zum Ausfüllen des Meldeformulars nach dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2016/523
- BaFin Datenbank zur Veröffentlichung der Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR
Verdachtsmeldungen gem. Art. 16 MAR
- Delegierte Verordnung zu Art. 16 Abs. 5 Unterabs. 3 MAR (Vorbeugung und Aufdeckung von Marktmissbrauch mit Muster für Verdachtsmeldungen)
(„Delegierte Verordnung (EU) 2016/957 der Kommission vom 9. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die geeigneten Regelungen, Systeme und Verfahren sowie Mitteilungsmuster zur Vorbeugung, Aufdeckung und Meldung von Missbrauchspraktiken oder verdächtigen Aufträgen oder Geschäften“) - MVP Portal der BaFin zur Übermittlung der Verdachtsmeldungen
- Informationsblatt zum MVP-Fachverfahren zur Übermittlung von Verdachtsmeldungen nach Art. 16 Abs. 1 und 2 MAR
- Musterformular für Verdachtsmeldungen nach Art. 16 Absatz 1 und 2 MAR
Deutsche Fassung
Englische Fassung
Elektronische Wertpapiere
Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) tritt in Kraft
Ein neues Zeitalter im Wertpapierrecht hat begonnen
Client bulletin lesenDiese Website dient nur zur allgemeinen Information und ersetzt nicht die rechtliche Beratung.
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