Marktmissbrauchsrecht: ein Überblick
Am 3. Juli 2016 trat in allen EU-Mitgliedstaaten die neue Marktmissbrauchsverordnung in Kraft (auch: Market Abuse Regulation). Zentrale Teile des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes werden somit ersetzt. Ziel der Marktmissbrauchsreform ist es, eine Kapitalmarktunion (Single Rulebook) zu schaffen und damit einen gemeinsamen Rechtsrahmen für Insidergeschäfte, die Offenlegung von Insiderinformationen und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) sowie für Maßnahmen zur Verhinderung von Marktmissbrauch, um die Integrität der Finanzmärkte in der Europäischen Union sicherzustellen und den Anlegerschutz und das Vertrauen der Anleger in diese Märkte zu stärken.
Seit diesem Stichtag werden Kernmaterien des Kapitalmarktrechts – Insiderverbote, Ad hoc-Publizität, das Verbot der Marktmanipulation und die Veröffentlichung von Directors‘ Dealings – nicht mehr ausschließlich durch einzelstaatliche Gesetze wie das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), sondern hauptsächlich auf EU-Ebene geregelt. Die Marktmissbrauchsverordnung wird durch eine Reihe von begleitenden Rechtsakten, die von der EU-Kommission verabschiedet werden, begleitet. Daneben werden Regelungen auch weiterhin im WpHG enthalten sein. Dies gilt insbesondere für die notwendigen Umsetzungen in nationales Recht. Damit ist die Komplexität des Marktmissbrauchsrechts durch die Reform erheblich gestiegen.
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Normen und Verfahren
Normen und Verfahren
Die verschiedenen europäischen Normen werden je nach Urheber sogenannten Levels 1-3 zugeordnet.
Unser Angebot
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Worauf müssen sich Unternehmen generell einstellen?
Ausdifferenzierte Regelungen
Erweiterung des Anwendungsbereichs
Drastisch verschärfte Sanktionsmöglichkeiten
Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Sie über die wichtigsten Änderungen im Zusammenhang mit der Marktmissbrauchsverordnung und Marktmissbrauchsrichtlinie informieren. Diese Seiten werden in der nächsten Zeit nach und nach um weitere Informationen ergänzt, so dass sich ein regelmäßiger Besuch empfiehlt. Bei Fragen zu der Marktmissbrauchsreform stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Diese Website dient nur zur allgemeinen Information und ersetzt nicht die rechtliche Beratung.
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