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Kartellrecht

Eine international integrierte Praxis

Unsere deutschen Anwälte für Kartellrecht sind integraler Bestandteil der US-European Antitrust Group von Allen & Overy. Sie bieten deutschen und internationalen Mandanten kompetente Beratung in allen Bereichen des europäischen und des deutschen Kartellrechts sowie die Vertretung ihrer Interessen vor der Europäischen Kommission und dem Bundeskartellamt.

Aufgrund unserer Beteiligung an einigen der hochkarätigsten Kartellrechtsfälle verfügen wir über ein fundiertes und praktisches Verständnis der Arbeitsweise der Europäischen Kommission sowie gute Beziehungen zu Amtsträgern auf allen Ebenen, sowohl in Brüssel und in Deutschland als auch in sämtlichen Jurisdiktionen, in denen wir im Bereich Kartellrecht tätig sind. Entsprechend profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Arbeit an topaktuellen Themen an vorderster Front der Kartellpolitik.

Unser Fokus

Wir vertreten regelmäßig Mandanten in Kartellverfahren und -ermittlungen, bei der richterlichen Überprüfung behördlicher Entscheidungen sowie bei zivilrechtlichen Schadensersatzklagen in Deutschland, allen anderen europäischen Jurisdiktionen, den USA und weltweit, einschließlich:

  • deutsche und EU-Fusionskontrollverfahren; Mehrfachanmeldungen bei den zuständigen Fusionskontrollbehörden bei grenzüberschreitenden Transaktionen; richterliche Überprüfung behördlicher Entscheidungen;
  • verhaltensbezogene Angelegenheiten, einschließlich deutscher und europäischer kartellrechtlicher und sonstiger Ermittlungen sowie Fällen des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen;
  • Prozessführung im Hinblick auf private Kartellrechtsdurchsetzung (Deutschland ist neben dem Vereinigten Königreich eine der zwei bevorzugten Jurisdiktionen in Europa);
  • EU-Beihilfesachen sowie Angelegenheiten des öffentlichen Vergaberechts in Deutschland und der EU.

Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten im Hinblick auf die Einhaltung kartellrechtlicher Vorschriften bei sämtlichen ihrer Geschäftsaktivitäten:

  • Strukturierung von Kooperationsvereinbarungen und Gemeinschaftsunternehmen, Vertriebssysteme, Lizenz- und sonstige Verträge
  • Planung und Durchführung maßgeschneiderter Compliance-Schulungen und -Audits sowie Einführung und Überprüfung vollständiger Compliance-Management-Programme.

Strategieentwicklung

Die Wahl der richtigen kartellrechtlichen Strategie im Hinblick auf eine Transaktion kann erheblichen Einfluss auf Geschäftsverhandlungen haben und in einigen Fällen von entscheidender Bedeutung für den Erfolg einer Transaktion sein. Die Wahl der richtigen Strategie bei verhaltensbezogenen Ermittlungen, auch im Hinblick auf die sich heutzutage typischerweise anschließenden Schadensersatzklagen, bestimmt das Risikopotential für die Gesellschaft sowie, im Fall von börsennotierten Aktiengesellschaften, die Haftung des Vorstands. Die Verfolgung einer proaktiven kartellrechtlichen Strategie im Hinblick auf Klagen und Beschwerden Dritter kann es einer Gesellschaft ermöglichen, Verstöße im Hinblick auf ihre Marktstellung durch ihre Wettbewerber, Lieferanten oder Kunden einzuschränken, und kann in einigen Fällen gesellschaftsrechtlich erforderlich sein (Kapitalschutzmaßnahmen).

Häufig werden wir von Mandanten gebeten, ihre kartellrechtliche Strategie auf internationaler Ebene zu betreuen, um einheitliche, effektive Lösungen über ihren gesamten Geschäftsbetrieb hinweg sicherzustellen.

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