Covid-19 Coronavirus: Q&As zur virtuellen Hauptversammlung
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Mit den neuen Regelungen können Hauptversammlungen auch während den derzeit geltenden Einschränkungen bezüglich der Versammlung größerer Personengruppen abgehalten werden. Um dies rechtssicher gestalten zu können, ist das Fragerecht auf die elektronische Kommunikation angepasst und das Anfechtungsrecht deutlich beschränkt worden.
Im Folgenden werden Antworten auf viele praxisrelevante Fragen zur Planung und Durchführung virtueller Hauptversammlungen gegeben. Da das Gesetz erst kürzlich in Kraft getreten ist, besteht bisher keine Marktpraxis. Die Antworten können daher eine Hilfe bei der Planung von virtuellen Hauptversammlungen bieten. Die konkrete Ausgestaltung ist gleichwohl jeweils im Einzelfall genau zu prüfen.