Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG)
Die EU-Richtlinie des Europäischen Parlaments vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen und die Evaluation des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen aus dem Jahr 2011 des deutschen Bundestags gaben Anlass zur Fortentwicklung und Ergänzung des Sanierungs- und Insolvenzrechts in Deutschland. Der Gesetzgeber hat die Richtlinienvorgaben für den präventiven Restrukturierungsrahmen in dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) umgesetzt. Das bedeutet, dass seit Januar 2021 auch deutsche Unternehmen im vorinsolvenzlichen Stadium ihre Restrukturierung mit Mehrheitsentscheidungen, Moratorium und anderen Instrumenten außerhalb der Insolvenz zum Erfolg führen können. Dieses Gesetz macht Deutschland als Restrukturierungsstandort für Unternehmen wettbewerbsfähig.
Aufgrund unserer internationalen Vernetzung und Expertise ist es uns möglich, international tätige Unternehmen und Stakeholder auch im Hinblick auf die sonstigen, im Zuge der Restrukturierungsrichtlinie neu geschaffenen Restrukturierungsverfahren in Europa zu beraten. Unten finden Sie eine Vielzahl von Informationen zu weiteren Restrukturierungsverfahren in Europa, wie beispielsweise das so genannte Dutch Scheme oder die kürzlich in Kraft getretenen Restrukturierungshilfen im spanischen Recht.
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