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Insolvency-III-Richtlinie

Im Dezember 2022 hat die europäische Kommission ihren lang erwarteten Vorschlag für eine neue Insolvenzrechtsrichtlinie (Insolvency-III-Richtlinie) veröffentlicht. Das Ziel der Richtlinie ist die Mindestharmonisierung bestimmter Aspekte des materiellen Insolvenzrechts der Mitgliedstaaten. Neben speziellen Regelungen zur Insolvenzanfechtung, den Pflichten von Geschäftsführern und zusätzlichen Vorgaben an die Mitgliedstaaten zur Schaffung eigener Insolvenzverfahren für Kleinstunternehmen sieht die Insolvency-III-Richtlinie auch die Schaffung eines sog. Pre-Pack-Verfahrens in den Mitgliedstaaten vor. Pre-Pack-Verfahren im Sinne der Insolvency-III-Richtlinie zeichnen sich dadurch aus, dass ein insolventer Schuldner in einer Vorbereitungsphase den Verkauf seines Unternehmens an Investoren vorbereiten kann. Zur Unterstützung hat das nationale Recht die Möglichkeit eines Moratoriums in der Vorbereitungsphase vorzusehen. Je nachdem wie sich die Mitgliedstaaten entscheiden, ist der Verkauf des Unternehmens dann entweder in einem schnell zu durchlaufenden Liquidationsverfahren durch ein Gericht zu bestätigen oder das Unternehmen ist zur öffentlichen Auktion freizugeben.

Ein gesetzlich geregeltes Pre-Pack-Verfahren kennt das deutsche Recht bisher nicht. Dank unserer internationalen Vernetzung und Expertise können wir auf Erfahrungen unserer niederländischer und britischen Kollegen aufbauen, die in der Vergangenheit mit derartigen Verfahren bereits Erfahrungen sammeln konnten.

Restrukturierung

Podcast

Podcast Sven Prüfer

Pre-pack: Revolution im Insolvenzrecht?

Das nächste große Ding in der Restrukturierungsszene nach dem StaRUG? Dr. Sven Prüfer (Allen & Overy) und Prof. Dr. Christoph Paulus analysieren in diesem Podcast von What's up Corporate Finance die neue EU-Richtlinie im Insolvenzrecht. Was bedeutet Sie für Insolvenzverwalter? Was ist ist eigentlich Pre-pack Restructuring genau? Und wie setzt man so ein Projekt mit wem um?

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