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Aktuelle Krisen und Anpassung des Insolvenz- und Restrukturierungsrechts (SanInsKG)

Aufgrund der durch die Ukraine- und Energie-Krise in Europa ausgelösten wirtschaftlichen Verwerfungen hat der Bundestag im Oktober 2022 ein Gesetz verabschiedet, das die vorübergehende Anpassung von sanierungs- und insolvenzrechtlichen Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen vorgesehen hat, um betroffene Krisenunternehmen vor den Unsicherheiten aufgrund unvorhersehbarer Marktentwicklungen zu schützen. Mit dem SanInsKG wurde u.a der Prognosezeitraum für eine Fortführungsprognose von zwölf auf vier Monate reduziert. Daneben wurde die Insolvenzantragspflicht im Falle einer Überschuldung von 6 auf 8 Wochen verlängert.

In unseren unten dargestellten Snapshots stellen wir die wesentlichen Informationen für Krisenunternehmen in den aktuellen Krisenzeiten dar und fassen die kürzlich erfolgten Anpassungen des deutschen Insolvenz- und Restrukturierungsrechts durch das SanInsKG zusammen.

Restrukturierung

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