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Sub practice
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Zivil- und handelsrechtliche Streitigkeiten

Wir vertreten Mandanten umfassend in Streitigkeiten zivil- oder handelsrechtlicher Art. Dabei unterstützen wir sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr entsprechender Ansprüche.

Streitigkeiten dieser Art können aus ganz unterschiedlichen Industriebereichen stammen. Die Art und Struktur dieser Verfahren ist dabei vielfältig. Häufig haben solche Verfahren in erheblichem Umfang Bezüge zu anderen Jurisdiktionen, sodass wir unsere besondere Expertise im Bereich internationaler Auseinandersetzungen nutzen können (insbesondere in den Aspekten grenzüberschreitender Zustellung, internationaler Zuständigkeit, Rechtshilfe bei der Beweisaufnahme, Vollstreckung im Ausland).

Unsere besondere Expertise im Bereich Kollisionsrecht (IPR) ist in diesem Zusammenhang von erheblicher Bedeutung.

News and insights

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News: 08 April 2024

Allen & Overy ernennt weltweit 32 neue Partnerinnen und Partner – In Deutschland wächst Allen & Overy mit der Ernennung von fünf Partnerinnen und Partnern um zehn Prozent

Allen & Overy hat weltweit 32 Anwältinnen und Anwälte mit Wirkung zum 1. Mai 2024 in die Partnerschaft aufgenommen. Die neuen Partnerinnen und Partner kommen aus 15 verschiedenen Büros.

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Publications: 15 February 2024

Was bringt das geplante Gesetz zum Schiedsverfahrensrecht für die Praxis?

Das deutsche Schiedsverfahrensrecht soll an die aktuellen Bedürfnisse angepasst und damit insgesamt attraktiver gemacht werden. Zu diesem Zweck hat das Bundesjustizministerium am 1. Februar 2024 einen…

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Tino Schneider

News: 01 February 2024

Counsel-Zugang für Schiedsverfahrenspraxis in Deutschland

Allen & Overy erweitert die deutsche Arbitration-Gruppe mit dem Schiedsrechtler Dr. Tino Schneider, der zum heutigen 1. Februar 2024 als Counsel zur Kanzlei stößt. Er verfügt über weitreichende…

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Anonymous blurred business people rush through trade fair hall or airport

Publications: 13 October 2023

Verbandsklagen auf Abhilfe sind seit 13. Oktober 2023 möglich

Die Abhilfeklage erlaubt es Verbraucherverbänden, Leistungsansprüche von Verbrauchern gegen Unternehmen gesammelt einzuklagen. Das Gesetz ist am 13. Oktober 2023 in Kraft getreten.

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