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Sub practice

Vergütung in Unternehmen ist zum Politikum geworden – die Politik reagiert mit rechtlichen Mitteln. Dies führte in den letzten Jahren dazu, dass die regulatorischen Anforderungen an die Vergütungssysteme für Mitarbeiter, Geschäftsführer und Vorstände auf nationaler wie auf internationaler Ebene ständig zunehmen. Während international tätige Unternehmen danach streben, die Grundsätze ihrer Vergütungssysteme sowie ihre Incentive-Pläne global einheitlich zu gestalten, werden die Terms & Conditions dieser Systeme und Pläne von der Rechtsprechung als allgemeine Geschäftsbedingungen behandelt und einer entsprechenden Kontrolle unterzogen. In Vergütungsangelegenheiten bestehen umfangreiche Offenlegungspflichten.

Die Entwicklung rechtskonformer und angemessener Vergütungssysteme erfordert detaillierte Kenntnisse der regulatorischen Rahmenbedingungen und der Rechtsprechung sowie Insiderwissen über die Üblichkeiten der Branche. Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist entsprechende forensische Erfahrung notwendig. Handelt es sich um globale Systeme, sind Kenntnisse der rechtlichen und steuerlichen Vorschriften in sämtlichen beteiligten Ländern erforderlich, ebenso wie die Fähigkeit, diese zu einem sinnvollen Ganzen zusammenzuführen. Die globale Employment & Benefits Group von Allen & Overy stellt hierfür einen essentiellen Vorteil für unsere Mandanten dar.

An der Schnittstelle zu Fragen der Corporate Governance, die insbesondere bei der Vergütung von Vorständen und Geschäftsführern auftreten, bilden unsere Anwälte der deutschen Arbeitsrechtspraxis häufig mit Spezialisten des Gesellschaftsrechts bereichsübergreifende Teams, um nationalen und internationalen Unternehmen die bestmögliche Lösung liefern zu können.

Unser Angebot

Unser Beratungsspektrum

Unser Beratungsspektrum

  • Strategische Beratung zu allen Vergütungsangelegenheiten
  • Fixe und variable Vergütung und Bonuszahlungen auf kollektivrechtlicher oder individualrechtlicher Ebene
  • Gestaltung von Zielvereinbarungssystemen
  • Modelle der Mitarbeiterbeteiligung und alle weiteren Incentives (Long-Term-Incentive-Pläne, Stock-Option-Pläne, Performance-Share-Unit-Pläne, etc.)
  • Aktienbasierte Vergütung
  • Vergütung von Vorständen und Geschäftsführern
  • Entwurf und Beurteilung von Vergütungsrichtlinien nach IVV, KAGB, MiFID II, etc.
  • Beratung zu Offenlegungspflichten
  • Compliance Checks
  • Einführung und Überprüfung internationaler Vergütungssysteme
  • Gestaltung und Beurteilung von Retention-, Transaktions- und Einzelbonusprogrammen
  • Beurteilung und Abwehr von Klagen aus Vergütungsmodellen oder Streitigkeiten über Bonuszahlungen, Gratifikationen oder Zielvereinbarungssystemeeurteilung und Abwehr von Klagen aus Vergütungsmodellen oder Streitigkeiten über Bonuszahlungen, Gratifikationen oder Zielvereinbarungssysteme
Einige unserer Referenzen

Einige unserer Referenzen

  • Commerzbank AG bei der Umwandlung variabler Vergütung in Aktien.
  • Commerzbank AG erfolgreich vor dem BAG im Rahmen der Auseinandersetzung mit dreizehn ehemaligen Investmentbankern der Dresdner Kleinwort Investment Bank wegen Kürzung von Bonuszahlungen.
  • Deutsche Telekom AG und ausländische Konzerngesellschaften bei der Implementierung eines konzernweiten Matched Share Vergütungsplans für Führungskräfte des Konzerns u.a. in den Niederlanden, Slowakei, Tschechien, Österreich und Polen.
  • DG-VERLAG bei der Neugestaltung des Außendienstes und der Einführung neuer Vergütungsstrukturen im Außendienst. Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan sowie Einigungsstellenverfahren über eine Betriebsvereinbarung zur variablen Vergütung.
  • ING DiBa AG bei Abschluss von Vorstandsverträgen und zur Struktur der Vorstandsvergütung.
  • ING Group bei der Einführung einer weltweiten Remuneration Policy. Dieses Projekt beinhaltete die Interpretation der neuen europäischen Regularien sowie deren Umsetzung innerhalb der lokalen Remuneration Policies in über 40 Jurisdiktionen.
  • LBBW Immobilien bei der Einführung eines LTIP für Geschäftsführer.
  • Ein Pharmaunternehmen bei der Neugestaltung der Vorstandsanstellungsverträge und der Vergütungskonditionen für Vorstandsmitglieder.
  • Einen global führenden Chemie- und Pharmakonzern in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen verschiedener Akquisitionen sowie bei der Erstellung eines Long Term Incentive-Plans. 

News and insights

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Blog Post: 10 April 2024

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Nach langem Ringen haben sich die EU-Gesetzgebungsorgane auf einen – finalen – Kompromiss über die Richtlinie zur Plattformarbeit geeinigt, welche die Arbeitsbedingungen für Personen, die…

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Allen & Overy hat weltweit 32 Anwältinnen und Anwälte mit Wirkung zum 1. Mai 2024 in die Partnerschaft aufgenommen. Die neuen Partnerinnen und Partner kommen aus 15 verschiedenen Büros.

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Corona-Sonderzulagen nach § 3 Nr. 11a EStG – arbeitsrechtliche Problemstellungen

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Der Aufschrei in der arbeitsrechtlichen Praxis war groß als der Bundesgerichthof (BGH) vor mittlerweile mehr als einem Jahr, nämlich am 10. Januar 2023 (AZ 6 StR 133/22) sein Urteil zum Vorwurf der…

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