HR Compliance und Investigations
Im Arbeitsrecht gilt es eine Vielzahl an gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und die Anzahl behördlicher Ermittlungen zur Beschäftigung von „Scheinselbständigen“, der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes oder der Datensicherheit ist in den letzten Jahren stark gestiegen – umso wichtiger sind kompetente Compliance-Berater.
Die Prüfung der arbeitsrechtlichen Compliance kann unterschiedlich gestaltet werden. Möglich und üblich ist zum einen die Einführung von Compliance-Systemen die helfen sollen, Gesetzesverstöße zu verhindern und, sollte dies in Einzelfällen scheitern, offenzulegen. Auch reaktive Prüfungen sind möglich, d.h. im Nachgang zu einem offengelegten Verstoß. Anzuraten ist oft auch eine vorsorgliche Compliance-Untersuchung, ggf. einhergehend mit entsprechenden Schulungen, die Verstöße bestenfalls verhindert und gleichzeitig als Protokoll eines gesetzeskonformen Verhaltens dienen kann. Alle drei Stufen setzen eine vertiefte Beschäftigung mit dem individuellen Unternehmen, dem Konzern und Detailkenntnisse der jeweiligen Branche voraus.
Unsere Anwälte verfügen über langjährige Expertise in diesen Bereichen. Als eingespieltes Team haben sie zahlreiche Mandanten erfolgreich bei der Einführung, Überprüfung und Aktualisierung ihrer Systeme unterstützt.
Unser Angebot
Unser Beratungsspektrum
- Aufbau individualisierter Compliance-Management-Systeme (CMS) und diesbezügliche Dokumentation
- Unterstützung bei behördlichen Untersuchungen und Ermittlungen („Investigations“)
- Entwicklung eines Verhaltenskodex für den Fall einer behördlichen Durchsuchung sowie Durchführung vorbereitender Trainings („Mock Raids“)
- Beratung und Vertretung bei Rechtstreitigkeiten
- Entwurf und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
- Überprüfung bestehender Systeme und Abläufe nach Compliance-Gesichtspunkten (bspw. datenschutzrechtlicher, betriebsverfassungsrechtlicher oder strafrechtlicher Natur)
- Schulungen zu allen Bereichen der arbeitsrechtlichen Compliance („HR-Compliance“)
Einige unserer Referenzen
- Ein global führendes Unternehmen des Gesundheitswesens im Zusammenhang mit internen Ermittlungen aufgrund von Schmiergeldern. Anschließend fristlose Kündigung eines Mitglieds des Betriebsrates.
- Eine führende deutsche Reederei bei einem globalen internen Compliance-Audit, insbesondere im Bezug auf Bestechungen internationaler Häfen.
- Eine führende deutsche Reederei bei der Konzeptionierung und Implementierung eines globalen Compliance Management Systems.
- Einen führenden deutschen Energieversorger im Zusammenhang mit der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes. Durchführung interner Workshops und Trainingseinheiten zu Arbeitszeit und Diskriminierung für alle Mitarbeiter.
Unsere Spezialisierungen
News and insights
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Corona-Sonderzulagen nach § 3 Nr. 11a EStG – arbeitsrechtliche Problemstellungen
Eine dogmatische Einordnung anhand aktueller Fragen und Problemstellungen bei der (tarifvertraglichen) Gewährung von Corona-Sonderzahlungen, Antworten der Rechtsprechung und Ausblick auf die Bedeutung…
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Gesetzentwurf der Bundesregierung - Rechtssicherheit bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern?
Der Aufschrei in der arbeitsrechtlichen Praxis war groß als der Bundesgerichthof (BGH) vor mittlerweile mehr als einem Jahr, nämlich am 10. Januar 2023 (AZ 6 StR 133/22) sein Urteil zum Vorwurf der…
Blog Post: 08 February 2024
Mindestlohnerhöhung – Haftet der GmbH-Geschäftsführer persönlich?
Der gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland am 1. Januar 2015 eingeführt worden und wird seither kontinuierlich angepasst. Die neueste Änderung erfolgte zum 1. Januar 2024, an dem der Mindestlohn…
Publications: 05 February 2024
Beginn des Kündigungsverbots bei Schwangerschaft – BAG bestätigt (und verteidigt) Rechtsprechung
BB-Kommentar zu BAG, Urteil vom 24.11.2022 – 2 AZR 11/22