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Corona-Sonderzulagen nach § 3 Nr. 11a EStG – arbeitsrechtliche Problemstellungen

Eine dogmatische Einordnung anhand aktueller Fragen und Problemstellungen bei der (tarifvertraglichen) Gewährung von Corona-Sonderzahlungen, Antworten der Rechtsprechung und Ausblick auf die Bedeutung für künftige Sonderzahlungen mit vergleichbaren Voraussetzungen.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick zum aktuellen Stand der in der Rechtsprechung zu Corona-Sonderzahlungen entwickelten Dogmatik und beleuchtet hierbei etwaig offene Rechtsfragen. Aufhänger hierfür sind die zuletzt ergangenen Entscheidungen des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 25.7.2023 (9 AZR 332/22, juris) sowie vom 28.3.2023, (9 AZR 132/22, BB 2023, 2430, 9 AZR 106/22, BeckRS 2023, 19610, und 9 AZR 217/22, BeckRS 2023, 19606), in denen tarifvertraglich zugesagte Corona-Sonderzahlungen auch jenen Arbeitnehmern zugesprochen wurden, die sich in der Freistellungsphase einer im Blockmodell vereinbarten Altersteilzeitregelung befanden.

 

Peter Wehner und Dr. Sven Gunkel in: Betriebs-Berater | BB 7.2024 | 12.2.2024 S. 373ff.

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