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Sub practice

Pensionssysteme sind rechtlichen Risiken ausgesetzt, insbesondere bei

  • der Änderung von Versorgungsordnungen mit Eingriffen in Besitzstände,
  • Rentenanpassungsprüfungen gemäß § 16 BetrAVG (da in hohem Maße fehleranfällig),
  • gerichtliche Klagen von Betriebsrentnern oder Arbeitnehmern, die oft noch nach Jahrzehnten erfolgen können und aufgrund ihrer Präzedenzwirkung häufig Massenverfahren mit hohem Schadenspotential nach sich ziehen.

Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist daher ein wesentliches Compliance-Thema im Unternehmen.

Die Anwälte unserer deutschen Pensions Gruppe beraten Sie zu allen juristischen Aspekten der bAV und arbeiten hierbei eng mit unseren führenden Experten des Gesellschafts-, Steuer- und Versicherungsunternehmensrechts zusammen. Als Teil unserer globalen Pensions-Gruppe bieten wir Ihnen grenzüberschreitende bAV-Expertise in 14 Ländern mit über 65 spezialisierten Anwälten.

Unser Angebot

Ihre Herausforderungen

Ihre Herausforderungen

Die bAV steht als wesentliches Vergütungselement im Fokus:

  • national und international komplexer werdende Systeme und Strukturen;
  • immer zentralere und kostenintensivere Komponente im Wettbewerb um die besten Talente und deren Bindung ans Unternehmen;
  • Umgang mit und Bilanzausweis von teils erheblichen Pensionsverbindlichkeiten hat nicht zuletzt aufgrund des Niedrigzinsumfelds eine große Bedeutung;
  • Pensionsverbindlichkeiten werfen bei Restrukturierungen, Unternehmenstransaktionen/M&A und bei der Unternehmensbewertung sowie der Aufnahme von Fremdkapital besondere Fragestellungen auf.

Arbeitgeber stehen vor der Herausforderung, ihre bAV attraktiv auszugestalten, Chancen zu nutzen und die Risiken insbesondere bei der Kapitaldeckung der Verbindlichkeiten zu minimieren und sie gleichzeitig fortlaufend zu optimieren.

Unser Beratungsspektrum

Unser Beratungsspektrum

  • Juristische Aspekte im Zusammenhang mit Versorgungssystemen nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG)/Betriebsrentenstärkungsgesetz
  • Altersversorgung in Arbeits- und Dienstverträgen
  • Versorgungsordnungen in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen
  • Änderung, Ablösung, Reorganisation und Ausfinanzierung von Pensionssystemen
  • bAV bei M&A Transaktionen, Umwandlungen und Betriebsübergang gemäß § 613a BGB
  • Abfindung und Übertragung von Pensionsverbindlichkeiten
  • Rentenanpassungen, Portabilität und Arbeitgeberwechsel (insb. im Konzern)
  • bAV in Liquidation/Krise/Insolvenz (PSVaG)
  • Rückdeckungsversicherungen und Verpfändung
  • Subsidiärhaftung bei externen Durchführungswegen
  • bAV von Vorständen und Geschäftsführern
  • Outsourcing (Etablierung, Überprüfung, Sicherungsfall) von Pensionsverbindlichkeiten in Contractual Trust Arrangements (CTA)
  • Sonstige Auslagerung von Pensionsverbindlichkeiten (echte/unechte Rentnergesellschaften und Fundingverpflichtungen)
  • Beurteilung und Abwehr von Klagen im Bereich Altersversorgung
  • Bilanz- und steuerrechtliche Aspekte
Einige unserer Referenzen

Einige unserer Referenzen

  • Einen global tätigen US-Industriegasekonzern bei der Ablösung der bestehenden sowie Erstellung der neuen Versorgungsordnungen für deutsche Betriebe (Pensionsverbindlichkeiten über 30 Millionen Euro) unter Berücksichtigung von tariflichen Vorgaben. Absicherung der neuen Versorgung mit Rückdeckungsversicherungen/CTA.
  • Eine internationale Bank bei dem Outsourcing ihrer ungedeckten Pensionsverbindlichkeiten in einen Pensionsfonds und in eine Unterstützungskasse.
  • Allianz Global Investors im Zusammenhang mit einem großvolumigen, internationalen Outsourcing-Projekt (Vielzahl an Pensionssystemen, CTA).
  • Bilfinger SE bei Veräußerung des Offshore Business unter Übertragung von mehreren Pensionssystemen im Rahmen eines Asset Deals. Beratung aus pensionsrechtlicher Sicht insbesondere im Hinblick auf Übertragung von CTA Vermögen.
  • Colfax beim Erwerb des Siemens Turbomachinery Equipment Business aus pensionsrechtlicher Sicht insbesondere im Hinblick auf Errichtung eines CTAs beim Erwerber zur Sicherung von Pensionsansprüchen sowie der Übertragung von Versorgungssystemen und externen Versorgungsträgern (Unterstützungskasse) mit einem Gesamtvolumen von mehr als 40 Millionen EUR.
  • Eine Bank sowie ein Unternehmen der Immobilienverwaltung bei der Übertragung von Pensionsverbindlichkeiten auf Liquidationsversicherer.
  • Deutsche Lufthansa AG zur Übergangsversorgung und Altersversorgung.
  • Ein international agierendes Finanzunternehmen mit weltweit 140.000 Mitarbeitern zum Outsourcing aller Versorgungsverbindlichkeiten unter Ablösung von Altsystemen gegenüber aktiven Mitarbeitern/leitenden Angestellten und ausgeschiedenen Mitarbeitern. Verhandlung von Betriebsvereinbarungen zu Überleitungsverträgen mit externen Versorgungsträgern.
  • Einen europäischen Flugzeughersteller zu der Abspaltung von Pensionsverpflichtungen und zu CTA-Fragen im Zusammenhang mit der geplanten Veräußerung eines Geschäftsbereichs.

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