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Newsletter für die Aktiengesellschaft Q4 2019

Wichtige Neuigkeiten für Aktiengesellschaften - 4. Quartal 2019

Highlights

LG Heidelberg zur Stellung und Haftung des fehlerhaft bestellten besonderen Vertreters

Das LG Heidelberg hatte zu entscheiden, ob der Vergütungsanspruch eines Dritten gegenüber einer AG auch dann besteht, wenn die AG bei Vertragsschluss durch einen nicht wirksam bestellten besonderen Vertreter vertreten wurde. Außerdem befasste sich das Gericht mit der Frage, ob die AG gegen den besonderen Vertreter Schadenersatzansprüche geltend machen kann.

OLG Köln zur Wirksamkeit eines Beratungsvertrags zwischen einer AG und einem Unternehmen, an dem ein Aufsichtsratsmitglied der AG beteiligt ist

Das OLG Köln hatte im Berufungsverfahren zu überprüfen, ob ein Beratungsvertrag zwischen zwei AGen wirksam ist, wenn ein Aufsichtsratsmitglied der Auftrag gebenden AG gleichzeitig an der beratenden AG beteiligt und Mitglied des Vorstands ist.

ARUG II in Kraft getreten – Ausgewählte Themen

Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), welches die EU-Richtlinie (EU) 2017/828 in deutsches Recht überführt, ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Für zahlreiche Neuerungen sind jedoch Übergangsfristen vorgesehen. Es gilt nunmehr, die wesentlichen Neuregelungen im Zusammenhang mit Say on Pay, Related Party Transactions und Know Your Shareholder zeitnah und praxisgerecht umzusetzen. Der Newsletter gibt einen Überblick über die wesentlichen Themenfelder.

Die neue EU-Prospektverordnung – ein Überblick

Die neue EU-Prospektverordnung (EU 2017/1129) ist zwar bereits im Juni 2017 in Kraft getreten, jedoch findet sie erst seit dem 21. Juli 2019 umfassend Anwendung. Sie regelt das bisherige Prospektrecht neu und verdrängt in ihrem Anwendungsbereich das Wertpapierprospektgesetz (WpPG). Der Newsletter stellt die wichtigsten Neuerungen dar.