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Nun kommt sie doch: Grunderwerbsteuerreform zu sog. „Share Deals“ heute final beschlossen

Nach langem Hin- und Her hat der Gesetzgeber (durch Zustimmung des Bundesrates vom heutigen Tag) die Grunderwerbsteuerreform mit Wirkung ab 1.7.2021 beschlossen.

Mit Zustimmung des Bundesrates vom heutigen Tag wurde die Grunderwerbsteuerreform zu sog. „Share Deals“ zum 1.7.2021 beschlossen. Hieraus werden sich umfangreiche Auswirkungen auf die Transaktions- und Strukturierungspraxis im Immobilienbereich ergeben. Kernpunkt ist neben der Absenkung der grunderwerbsteuerlichen Erwerbsschwelle von 95% auf 90% und die Erhöhung der grunderwerbsteuerlichen Beobachtungszeiträume von 5 auf (im Wesentlichen) 10 Jahre vor allem die Einführung einer „Bewegungsregel“ auch für grundbesitzende Kapitalgesellschaften. Hiernach wird der 100%ige Verkauf einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft zukünftig – unabhängig von der Anzahl der Erwerber – grundsätzlich der Grunderwerbsteuer unterliegen. Auch für Banken führt die Grunderwerbsteuerreform zu erhöhtem Prüfungsaufwand bei der Projektfinanzierung und ggf. Steuerbelastungen beim „Enforcement“.

Zur Vermeidung von grunderwerbsteuerlichen Risiken bei Börsennotierung von Gesellschaften der jeweiligen Investmentstruktur wurde erfreulicherweise eine „Börsenklausel“ eingeführt, die Börsenplätze im EU/EWR-Raum sowie im anerkannten Drittland umfasst.

Lesen Sie alles über den Hintergrund der Entscheidung, die geplanten Neuregelungen, die Anwendungsregelungen und einen Ausblick in unserem Client Alert.