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Die globale Mindestbesteuerung

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15 Februar 2022

Sind wir am Ziel?

Key points

  • Internationale Konzerne mit einem konsolidierten Konzernumsatz von EUR 750 Mio. fallen in den Anwendungsbereich des Richtlinienentwurfs.
  • Der Mindeststeuersatz von 15 % soll primär auf Ebene der Konzernmutter erhoben werden.
  • Die Einkommensermittlung erfolgt auf Basis eines IFRS Konzernabschlusses oder eines vergleichbaren Abschlusses.
  • Die Richtlinie soll bereits 2023 in Kraft treten. Daher ist empfehlenswert, zeitnah mit den Voranalysen zu starten und einen Umsetzungsplan zu entwickeln.

Nachdem die OECD am 20. Dezember 2021 die Global Anti-Base Erosion Model Rules als Modellregeln für die zweite Säule des BEPS 2.0 Projekts („Pillar Two“) veröffentlichte, folgte die EU am 22. Dezember 2021 mit einem Richtlinienentwurf zur Umsetzung der Regeln in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Dieser Richtlinienentwurf soll eine möglichst einheitliche Einführung der Regelungen in der EU gewährleisten und die auf OECD-Ebene entwickelten Vorgaben in europäisches Recht umsetzen.

Die im Dezember 2021 veröffentlichten Modellregeln setzen die zweite Säule der OECD-Pläne zur Reform der internationalen Besteuerung um. Zusammen bilden Pillar One („Neuaufteilung der Besteuerungsrechte“) und Pillar Two („Globale Mindestbesteuerung“) die Antwort der OECD auf den BEPS („Base Erosion and Profit Shifting“) Aktionspunkt 1 zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft sowie der Begrenzung des Steuerwettbewerbs zwischen Staaten. 

Wesentlicher Eckpunkt von Pillar Two ist die Einigung auf eine globale Mindestbesteuerung für internationale Konzerne pro Jurisdiktion. Als Mindeststeuersatz wurden 15 % festgelegt, was auch der Richtlinienentwurf vorsieht. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass ein einheitlicher Rahmen besteht, der die Implementierung innerhalb der EU vereinfacht.

Erfahren Sie mehr über die Einzelheiten der sog. Pillar Two-Regelungen sowie über die Einschätzung unseres Steuerrechtsteams zu den Entwicklungen und Auswirkungen der globalen Mindestbesteuerung.

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