Skip to content

Covid-19 Coronavirus: Eigenkapitalaufnahme in der Krise – (Rescue) Rights Issues und Alternativen für kapitalmarktorientierte Unternehmen

Die Corona-Krise wird bei zahlreichen Unternehmen zu zusätzlichem Eigenkapitalbedarf führen. Für börsennotierte Unternehmen stellt sich angesichts des breiten Aktionärskreises sowie der aktien- und prospektrechtlichen Anforderungen die Frage, welches Emissionsvolumen in welchem Zeitrahmen realisierbar ist.

Potenzielle Emittenten sollten zunächst ihre bestehenden Hauptversammlungsermächtigungen prüfen. Ist ausreichend genehmigtes Kapital vorhanden? Die gesetzliche Obergrenze von 50% des vorhandenen Grundkapitals wird in der Praxis regelmäßig nicht ausgeschöpft. Besteht eine Ermächtigung zur Ausgabe von mit bedingtem Kapital unterlegten (Plficht)Wandelschuldverschreibungen? Durch eine Kombination beider Instrumente lassen sich bei entsprechender Ermächtigungslage im Einzelfall auch Emissionsvolumina von mehr als 50% des bestehenden Grundkapitals darstellen. Verbleibende Lücken können unter Umständen durch hybride Fremdkapitalinstrumente geschlossen werden. Sollte das danach realisierbare Emissionsvolumen nicht ausreichen, bleibt nur der Weg über die Hauptversammlung mit den entsprechenden Vorbereitungszeiten und Anfechtungsrisiken.

Zudem ist zu klären, ob die beabsichtigte Kapitalmaßnahme ein Bezugsangebot an die bestehenden Aktionäre und damit einen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten Wertpapierprospekt erfordert. Eine kurzfristig durchführbare bezugsrechts- und prospektfreie Barkapitalerhöhung ist grds. auf 10% des bestehenden Grundkapitals beschränkt und erfordert zudem eine marktnahe Platzierung, d.h. der Platzierungsdiscount darf max. 3-5% zum jeweiligen Börsenkurs betragen. Allerdings kann in der Unternehmenskrise der Sanierungszweck unter Umständen auch einen weitergehenden Bezugsrechtsausschluss rechtfertigen. Kleinere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb der Krise von Prospektausnahmen für Kapitalerhöhungen über 10% profitieren. Qualifizierte größere Unternehmen sollen nach dem jüngst vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Wirtschaftsstabilisierungsfondgesetz – WStFG) in den Genuss staatlicher Rekapitalisierungsmaßnahmen kommen können, wobei weitgehende Ausnahmen von den vorgenannten Anforderungen vorgesehen sind. Sehen Sie dazu näher unser Client Bulletin "Bundesregierung beschließt Rettungsschirm für betroffene Unternehmen".

Bedarf es eines Bezugsangebots, wird die Vorbereitungszeit inkl. BaFin-Verfahren regelmäßig ca. drei bis vier Monate betragen. Hinzu kommt die mindestens zweiwöchige Bezugsfrist. Ist darüber hinaus auch ein Hauptversammlungsbeschluss erforderlich, sind zudem die entsprechenden Einladungs- und Anfechtungsfristen zu beachten, wodurch sich der Vorbereitungszeitraum weiter verlängern kann. Um das Marktrisiko – insbesondere in den derzeitigen volatilen Märkten – zu begrenzen, empfiehlt sich in diesem Fall ein sog. „Bis Zu“ Kapitalerhöhungsbeschluss, der die Festlegung der endgültigen Konditionen ohne erneute Befassung der Hauptversammlung erst unmittelbar vor bzw. während der zweiwöchigen Bezugsfrist ermöglicht.

Eine solche Bezugsrechtsemission erfolgt regelmäßig zu einem erheblichen Discount zum jeweiligen Börsenkurs bzw. TERP („Theoretical Ex-Rights Price“) von ca. 15-30%. Nicht von den bestehenden Aktionären bezogene Aktien werden im Markt platziert. Sind einzelne Großaktionäre oder neue Investoren bereit, diese Aktien zu übernehmen, lässt sich der Discount erheblich reduzieren.