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Einheitliche Arbeitsverhältnisse beim Betriebsübergang

Im Rahmen von Unternehmenstransaktionen stehen kollektivrechtliche Vereinbarungen erfahrungsgemäß im Fokus der arbeitsrechtlichen Due Diligence-Prüfung. Dies gilt insbesondere, wenn die anstehende Transaktion mit einem Betriebsübergang im Sinne des § 613a Abs. 1 S. 1 BGB verbunden ist. Die Rechtsfigur des einheitlichen Arbeitsverhältnisses ist allerdings ein gutes Beispiel dafür, dass auch individualvertragliche Vereinbarungen sorgfältig geprüft werden sollten.

Dieser Beitrag untersucht, ob ein einheitliches Arbeitsverhältnis als Folge eines Betriebsübergangs entstehen und welche Folgen ein Betriebsübergang für einheitliche Arbeitsverhältnisse haben kann. Hierneben sollen für die damit verbundenen Risiken praxisgerechte Lösungen aufgezeigt werden.

 

Markulf Behrendt/Lukas Hoffmann in Betriebs-Berater | BB 27.2021 | 5.7.2021

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