Markulf Behrendt
Partner
Hamburg

Markulf Behrendt
Partner
Hamburg
Kontaktdaten
Dank der Kombination aus weitreichender arbeitsrechtlicher Erfahrung, regelmäßiger Beratung von führenden B2C-Unternehmen bei komplexen Verfahren und seiner Dozenten- und Vortragstätigkeit zu HR-Themen ist Markulf Behrendt einer der führenden Köpfe in seinem Tätigkeitsbereich.
Bekannt für seine Expertise bei Restrukturierungen und sämtlichen Compliance-Fragen schätzen Mandanten seine klare Beratung und die Fähigkeit, komplexe Themen verständlich zu machen, wie auch seine erstklassige kundenorientierte Betreuung. Markulf Behrendt ist Leiter der deutschen Arbeitsrechtspraxis. Seine langjährigen Mandantenbeziehungen umfassen deutsche sowie internationale Unternehmen.
Aufgrund seiner in über 15 Jahren erworbenen Erfahrung als Arbeitsrechtler, davon mehr als 10 Jahre als Leiter der Arbeitsrechtspraxis in Hamburg, profitieren Mandanten von seiner umfassenden Expertise. Kollegen und Mandanten schätzen ihn als äußerst pragmatische Person, und er unterstützt seine Mandanten bei ihren Herausforderungen, beispielsweise den Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Unternehmensabwicklungen, Verhandlungen und Restrukturierungen. Markulf Behrendt ist in der Lage, komplexe rechtliche Fragestellungen auf leicht verständliche Art zu erläutern und liefert Antworten auf den Punkt. Er bietet seinen Mandanten die Möglichkeit, jederzeit auf sein umfassendes Netzwerk zuzugreifen und eröffnet ihnen damit unerwartete Geschäftsmöglichkeiten.
Herr Behrendt wird von Mandanten und Kollegen gleichermaßen empfohlen und als „exzellenter Arbeitsrechtler“, „schnell, unbürokratisch und lösungsorientiert“ und „exzellent vernetzt“ beschrieben (Legal 500 2018).
Durch seine Erfahrung und Expertise sind viele langjährige Mandatsbeziehungen zustande gekommen, insbesondere mit internationalen Unternehmen, wo seine Beratung rechtsordnungsübergreifend ist. Zudem ist Markulf Behrendt weithin anerkannt für seine Dozententätigkeit zu Human Resources (Hochschule Wismar) und seine regelmäßigen Veröffentlichungen und Vorträge. Seine Mandanten schätzen an ihm seine proaktive und persönliche Art.
"Den Mandanten zu verstehen ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen dauerhaften Beziehung. In der heutigen komplexen globalen Geschäftswelt brauchen sie eine geradlinige, pragmatische Beratung von jemandem, der immer erreichbar ist."
Expertise
Beratungsschwerpunkte
HR Compliance und Investigations
Konfliktlösung (Prozesse und Schiedsverfahren)
Sektoren
Qualifikationen
Fachlich
Rechtsanwalt, Deutschland, 2005
Referendar, Deutschland, 2002
Referenzmandate
Airbus im Rahmen des Insourcings der Logistikdienstleistungen eines international tätigen Logistik- und Gütertransportunternehmens.
BCS Automotive Interface Solutions / Luxshare bei einer weltweiten Restrukturierung mit Werksschließungen oder Reorganisationen in Deutschland, USA und Polen.
SAP SE bei arbeitsrechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit der Vereinbarung zur Übernahme von Emarsys, einen führenden cloud-basierten Plattformanbieter für Kundenbindung.
Das marktführende U.S.-Technologieunternehmen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, u.a. zu Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Betriebsräten, HR Compliance, komplexen Trennungsprozessen und Beratung im Zusammenhang mit flexiblen Arbeitsmodellen aus Anlass der Corona-Krise.
Aktuelles

Publications: 06 September 2023
#Employmenttalk: Erste Praxiserfahrungen mit dem Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten, welches Unternehmen die Pflicht zur Errichtung einer internen Meldestelle auferlegt. In unserem aktuellen #Employmenttalk teilen wir…
Publications: 16 May 2023
Publications: 19 December 2022
#Employmenttalk: Flexibler Personaleinsatz intern und extern – Risiken und Handlungsempfehlungen

Expertise
Beratungsschwerpunkte
HR Compliance und Investigations
Konfliktlösung (Prozesse und Schiedsverfahren)
Sektoren
Qualifikationen
Fachlich
Rechtsanwalt, Deutschland, 2005
Referendar, Deutschland, 2002
Das sagen andere über uns
'kompetent, effektiv, pragmatisch und lösungsorientiert', 'sehr versiert im Zshg. mit Betriebsübergängen'
(Mandanten) – JUVE Handbuch 2021/2022
Known for his expertise in restructurings and all compliance issues; he is also active in litigation
Legal 500 2021
Recommended Lawyer for Employment Law
Best Lawyers/Handelsblatt Ranking 2021
'an excellent employment lawyer', 'fast, unbureaucratic and solution-oriented' and 'excellently networked'
Legal 500 2018
Veröffentlichungen
Aufsätze
- BAG: Auskunftsanspruch des Betriebsrats im Bereich des Entgelts; in Betriebs-Berater, 07.03.2022 S. 576
- Einheitliche Arbeitsverhältnisse beim Betriebsübergang; zusammen mit L. Hoffmann; in Betriebs-Berater, 27.2021 S. 1652 ff.
- Straftaten im Unternehmen aufklären; in Personalführung 4/2020, S. 70 ff.
- Rückkehr zur Stechuhr?; in Personalführung Juli/August 2019, S. 70 ff.
- Das Entgelttransparenzgesetz - Durchblick? Nein danke!; in Süddeutsche Zeitung, Nr. 10, 12.01.2019, S. 59
- EuGH stellt deutsches Urlaubsrecht auf den Kopf; in Handelsblatt Rechtsboard, 19.11.2018
- European Commission proposes directive to protect whistleblowers – scandals necessitate reform (zusammen mit I. Vanderreken - auf Englisch veröffentlicht); in: International Law Office, 31.10.2018
- Schützenswerte Whistleblower; in: Human Resources Manager, Oktober/November 2018, S. 86 ff.
- Whistleblowing im Betrieb - Neue Gesetze zum Umgang mit Hinweisgebern; in: Personalführung 10/2018, S. 72 ff.
- Umgang mit Whistleblowern – Sanktionsschutz, Richtlinien-Wirrwarr und Compliance-Systeme; in: Der Betrieb 13.08.2018
- EU-Richtlinienvorschlag zum Schutz von Whistleblowern; in: Handelsblatt 28.05.2018
- Digitale HR-Organisation aus rechtlicher Sicht; in: Die digitale HR-Organisation - Wo wir stehen, was wir brauchen (Appel/Wahler) Personalwirtschaft 29.03.2018, Buchkapitel S. 87 ff.
- Belästigung am Arbeitsplatz – #metoo?; (zusammen mit V. Witzke); in: Arbeit und Arbeitsrecht, 03/2018, S. 136 ff.
- Wenig Transparenz durch das Entgelttransparenzgesetz; in: Handelsblatt 08.01.2018
- Das Entgelttransparenzgesetz – „Null Auswirkungen“? (zusammen mit V. Witzke); in: Betriebs-Berater 51/52.2017, S. 3060 ff.
- Compliance bei Dienstreisen (zusammen mit J. Zange); in: Arbeit und Arbeitsrecht 12/2017, S. 695 ff.
- Präventiver Schutz vor Compliance-Verstößen im Rahmen von Bonusvereinbarungen (zusammen mit S. Pretzel); in: Compliance-Berater 12/2017, S. 454 ff.
- Das Entgelttransparenzgesetz – Freie Sicht; in: Süddeutsche Zeitung Nr. 277, 02./03.12.2017
- Compliance mit dem AÜG bei Auslandsentsendungen (zusammen mit M. Weyhing); in: BetriebsBerater 42.2017, S. 2485 ff.
- Lücke im Gesetz; in: Der Spiegel Nr. 37 09.09.2017, S. 74 f.
- Managerhaftung bleibt ungeklärt (zusammen mit E. Braun); in: WirtschaftsWoche 14.07.2017
- Das Gesetz verlangt Kommunikation; in: manager magazin Januar 2017, S. 1
- Arbeits- und Steuerrecht in der betrieblichen Praxis - Elektroautos in der Dienstwagenflotte?; in: Arbeit und Arbeitsrecht 9/2016, S. 556 ff.
- Wenn der Chef plötzlich an der Haustür klingelt; in: Human Resources Manager Oktober 2015, S. 15
- Rechtliche Anforderungen beim Recruiting und im Umgang mit Social Media; in: manager magazin Boardausgabe 4/2015, S. 8
- Unzulässige Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern im unternehmerischen Alltag - wo sind die Grenzen (zusammen mit N. Lilienthal); in: Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht 2014, S. 277 ff.
- Mitarbeiter richtig informieren (zusammen mit S. Seidel); in: Arbeit und Arbeitsrecht 2011, S. 704 ff.
- Urlaub und Langzeiterkrankung; in: Betriebs-Berater 2011, S. 3059
- Urlaubstage können doch verfallen; in: Financial Times Deutschland 29.11.2011
- Urlaubsübertragung während Krankheit; in: Betriebs-Berater 2011, S. 1907
- BAG ernennt Geschäftsführer zu Verbrauchern; in: Frankfurter Allgemeine Zeitung 07.09.2010
Urteilsanmerkungen
- LAG Nürnberg: Abfindungsberechtigung aus Sozialplan trotz Eigenkündigung des Arbeitnehmers (zusammen mit L. Hoffmann; Anmerkung zum Urteil des LAG Nürnberg v. 27.10.2020 - 7 Sa 157/20), in Betriebs-Berater 11.2021, S. 700 ff.
- ArbG Berlin: Massenentlassung bei der Fluggastabfertigung auf dem Flughafen Tegel - Sozialplan unwirksam (Anmerkung zum Urteil des ArbG Berlin v. 07.07.2015 -13 BV 1848/15); in: Betriebs-Berater 45.2015, S. 2746 ff.
- Geschäftsführer als Verbraucher (zusammen mit T. Neufeld; Anmerkung zum Urteil des BAG v. 19.05.2010 - 5 AZR 253/09); in Betriebs-Berater 2010, S. 2639