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Tarifbindung für alle – Durchsetzung mittels Streik?

Streiks im Handel: Ver.di bemüht sich derzeit bundesweit darum, im Rahmen von Arbeitskämpfen eine gemeinsame Beantragung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen durchzusetzen. Kommt es zu einer Allgemeinverbindlicherklärung, würden auch bislang nicht-tarifierte Arbeitsverhältnisse der Tarifwirkung unterworfen, sofern sie dem Geltungsbereich des Tarifvertrages unterfallen.

Die Streikmaßnahmen von ver.di betreffen damit nicht nur die tarifgebundenen, großenteils unmittelbar bestreikten Arbeitgeber, sondern alle Arbeitgeber im Handel und insbesondere in der Lebensmittellogistik.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag von Thomas Ubber und Dr. Felicia von Grundherr in: LOGISTIK & RECHT  Nr. 03/2023, S. 124-129.

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