Die Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich
Personen anzeigen
Überschriften in diesem Artikel
Weitere relevante Artikel
Blog Post: 10 April 2024
News: 08 April 2024
Publications: 04 March 2024
Corona-Sonderzulagen nach § 3 Nr. 11a EStG – arbeitsrechtliche Problemstellungen
Blog Post: 14 February 2024
Gesetzentwurf der Bundesregierung - Rechtssicherheit bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern?
I. Die Vier-Tage-Woche und ihre Signalwirkung
Die IG Metall hat eine Kampfansage an die Arbeitgeber der Stahlindustrie gemacht: Die Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich. Die Wochenarbeitszeit soll hierbei von 35 auf 32 Stunden verkürzt werden.
So äußerte sich jedenfalls Knut Giesler, Bezirksleiter der IG Metall Nordrhein-Westfalen. Ob die Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich Tarifforderung wird, ist derzeit allerdings noch offen. Ein entsprechender Beschluss der Tarifkommission für die Stahl-Tarifrunde Ende 2023 steht noch aus.
Sollte die IG Metall Nordrhein-Westfalen eine solche Tarifforderung beschließen, dürfte das erhebliche Signalwirkung für die gesamte Branche haben: Der Bezirk Nordrhein-Westfalen ist mit ca. 476.000 Mitgliedern der größte Bezirk der IG Metall, dessen Tarifabschlüsse regelmäßig von weiteren Bezirken übernommen werden. Eine derartige Tarifforderung könnte auch die Metall- und Elektroindustrie treffen. Hier steht die nächste Tarifrunde im Spätsommer 2024 an.
II. Interessenlage: „Work-Life-Balance“ gegen Wettbewerbsfähigkeit
Die IG Metall beabsichtigt mit der Vier-Tage-Woche die Lebensqualität der Arbeitnehmer zu verbessern und strukturwandelbedingte Arbeitsplatzverluste zu verhindern. In anderen Ländern und Branchen hätten kürzere Arbeitszeiten auch zu höherer Produktivität, Innovation und Motivation geführt. Somit könne die Vier-Tage-Woche auch den Arbeitgebern nutzen.
Die Arbeitgeber warnen dagegen vor einem massiven Verlust an Wettbewerbsfähigkeit. Eine Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich führe zu einer erheblichen Lohnkostensteigerung, die nicht finanzierbar sei. Zudem wird auf Arbeitgeberseite befürchtet, dass Flexibilität und Leistungsfähigkeit der Betriebe eingeschränkt würden. Gerade auf diese Kompetenzen seien Unternehmen aber angewiesen, um weiterhin auf dem Markt und insb. im internationalen Wettbewerb bestehen zu können.
Gewerkschaftliche Bestrebungen nach Kürzungen der Arbeitszeit sind jedoch keine neue Erscheinung: In den 1950er Jahren wurde die 40-Stunden-Woche gefordert, in den 1980er Jahren die 35-Stunden-Woche. Damals ging es vor allem um die Verteilung von Arbeit und die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit. Heute ist die Lage eine andere. So wird vielfach konstatiert, dass die Forderung zur Unzeit komme: Der Arbeitsmarkt ist nicht von Arbeitslosigkeit geprägt, sondern von Fachkräftemangel. Eine Vier-Tage-Woche würde zur zusätzlichen Verknappung der zur Verfügung stehenden Arbeitsstunden von Fachkräften führen. Hinzu kommt, dass im nächsten Jahrzehnt ca. ein Drittel der Erwerbstätigen in Rente gehen wird. Die sich hieraus ergebenden volkswirtschaftlichen Auswirkungen müssen andere bewerten. Jedenfalls aber wird die Forderung Auswirkungen auf die Tariflandschaft haben: Ein Großteil der Arbeitgeber lehnt sie kategorisch ab.
III. Welche Handlungsoptionen haben Arbeitgeber?
Rufen Sie den vollständigen Artikel inklusive der Handlungsoptionen für Arbeitgeber hier ab.
Artikel erschienen in: ZAU Arbeitsrecht im Unternehmen Nr. 05 22.05.2023