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Der Berliner Volksentscheid: Können Wohnungsgesellschaften enteignet werden?

In Berlin wird seit geraumer Zeit vielfach ein Mangel an erschwinglichem und auch an sozial gefördertem Wohnraum konstatiert.

Erst im April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht den sog. Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt, den der rot-rot-grüne Berlin Senat im Jahr 2020 mit dem Ziel eingeführt hatte, den seit Jahren zu verzeichnenden Anstieg von Mieten in Berlin zu bremsen.

Am 26. September 2021 hatte nunmehr die Berliner Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ in einem ersten Schritt Erfolg: Der von ihr initiierte Volksentscheid über die Vergesellschaftung von nicht gemeinnützigen Wohnungsunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen im Bestand fand die Unterstützung durch 56,4 % der Abstimmenden, die sich für dieses in Deutschland bisher einmalige Vorhaben aussprachen. Droht nun die Vergesellschaftung? Lesen Sie mehr dazu in unserer Publikation.