Deutsche Bahn verhindert 50-Stunden-Streik mit Allen & Overy
Personen anzeigen
Pressekontakt
Für Presseanfragen zu diesem Thema kontaktieren Sie bitte:
Überschriften in diesem Artikel
Weitere relevante Artikel
Blog Post: 01 June 2023
Status Quo zum „Vaterschaftsurlaub“ und aktuelle Alternativen
Blog Post: 23 May 2023
Publications: 16 May 2023
Blog Post: 12 May 2023
UPDATE: Hinweisgeberschutzgesetz - Dringender Handlungsbedarf für Unternehmen
Der Vergleich wurde im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens geschlossen, das Allen & Overy am Freitag, 12.05.2023, im Auftrag des AGV MOVE für zahlreiche Unternehmen des Bahnkonzerns beim Arbeitsgericht Frankfurt eingeleitet hatte. Vorangegangen waren gerichtliche Verhandlungen am gestrigen Samstag, in dessen Rahmen die Vorsitzende der 27. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt, Richterin Lara Sherman, deutlich zu verstehen gab, dass mehrere Streikforderungen der EVG wegen Verletzungen der Friedenspflicht und der Unternehmerfreiheit wohl rechtswidrig seien, weshalb die gerichtliche Untersagung des Arbeitskampfes drohe. Außerdem habe die EVG in Presseerklärungen deutlich gemacht, dass sie den Warnstreik absagen werde, wenn die Bahn die Tarifforderungen zum Mindestlohn akzeptiere. Obwohl dies wörtlich geschehen sei, werde der Streikaufruf noch immer weiter aufrechterhalten.
Nach dem geschlossenen Vergleich wurde die Positionierung der Deutschen Bahn zum Mindestlohn zunächst noch einmal bestätigt und konkretisiert. Um einem gerichtlichen Streikverbot zu entgehen, sagte die EVG sodann den 50-Stunden-Streik ab. Sie verpflichtete sich, ihre Mitglieder unverzüglich über die Streikabsage zu informieren.
Prozessvertreter Deutsche Bahn / AGV MOVE: Thomas Ubber (Frankfurt); Dr. Felicia von Grundherr (München, beide Arbeitsrecht)
Inhouse Deutsche Bahn / AGV MOVE: Florian Weh, Hauptgeschäftsführer AGV MOVE; Dr. Klaus Linde, Leiter Beschäftigungsbedingungen Deutsche Bahn AG / Vorstand AGV MOVE