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Das Massenentlassungsverfahren – Stolperstein bei Restrukturierungen

Nach § 17 KSchG ist bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte bei Massenentlassungen ein Konsultationsverfahren durchzuführen und eine Massenentlassungsanzeige („MEA“) zu erstatten. Unterlaufen dem Arbeitgeber Fehler, droht die Unwirksamkeit der Entlassungen.

Arbeitgeber stehen hier vor erheblichen Herausforderungen: Das BAG hat in den letzten Jahren immer strengere Anforderungen gestellt. Hinzu kommt, dass diverse Fragen bisher höchstrichterlich ungeklärt sind. Das BAG hat jüngst (vgl. die Urteilsbesprechung Hotze/von Grundherr in BB 2023, 640) die Anforderungen weiter konkretisiert. Dieser Beitrag soll einen zusammenfassenden Überblick über die geklärten und ungeklärten Rechtsfragen geben und Arbeitgebern Möglichkeiten zur Risikominimierung aufzeigen.

B. Hotze / F. von Grundherr | Betriebs-Berater | BB 14/15.2023 | 3.4.2023 | S. 819ff.

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