

Deutschland
Mit mehr als 220 Berufsträgern und Büros in Frankfurt, Hamburg, Düsseldorf und München zählen wir zu den führenden Anwaltsgesellschaften in Deutschland.
Unser Erfolg spiegelt sich in unserem kontinuierlichen Wachstum und in zahlreichen Auszeichnungen wider. Die wichtigste Anerkennung erfahren wir jedoch durch unsere Mandanten, die gerade bei innovativen und richtungsweisenden Mandaten auf unsere Beratung vertrauen.
Unsere Anwälte sind hoch qualifizierte und anerkannte Experten und verfügen über umfangreiche Erfahrung auf allen bedeutenden Gebieten des Wirtschafts- und Finanzrechts. Ihre rechtliche Expertise und Branchenkenntnis stellen einen wertvollen Wettbewerbsvorteil für unsere Mandanten dar. Unser Service orientiert sich dabei stets an der Leitlinie, flexibel auf die Bedürfnisse unserer Mandanten einzugehen und gleichzeitig wirtschaftliche Gesichtspunkte im Auge zu behalten.
Unsere Büros

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Düsseldorf
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Bockenheimer Landstraße 2
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München
Allen & Overy LLP
Maximilianstraße 35
80539 München
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News & Insights

News: 08 APRIL 2021
Wachstumsoffensive bei Allen & Overy mit vier neuen Partnern an drei Standorten
Allen & Overy verstärkt sich in Deutschland deutlich mit vier neuen Partnerinnen und Partnern in den Büros Düsseldorf, Frankfurt und Hamburg. Partnerschaft wächst um fast zehn Prozent Ausbau…
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Publications: 01 APRIL 2021
Regulatory Monitoring – Praxisrelevante Entwicklungen im deutschen und europäischen Aufsichtsrecht
In unserem Regulatory Monitoring-Newsletter informieren wir Sie monatlich über praxisrelevante Entwicklungen im deutschen und europäischen Aufsichtsrecht.
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Publications: 30 MARCH 2021
Abfindungsberechtigung aus Sozialplan trotz Eigenkündigung des Arbeitnehmers
Kommentar zu LAG Nürnberg, Urteil vom 27.10.2020 - 7 Sa 157 /20: Die Anforderungen zur Darlegung einer vom Arbeitgeber veranlassten Eigenkündigung sind hoch
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Publications: 29 MARCH 2021
Anpassungsbedarf bei älteren Gewinnabführungsverträgen aufgrund der Änderung des § 302 AktG
Mit Schreiben vom 24. März 2021 hat das Bundesministerium der Finanzen für vor dem 27. Februar 2013 abgeschlossene oder geänderte Gewinnabführungsverträge eine Frist zur Anpassung bis spätestens zum…
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Harald Klett
Manager PR & Communications
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