Dr. Felicia von Grundherr
Associate
München

Dr. Felicia von Grundherr
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München
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Felicia von Grundherr berät nationale und internationale Unternehmen in allen Angelegenheiten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt dabei in der Ausgestaltung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen. Daneben berät sie auch in tarif- und arbeitskampfrechtlichen sowie mitbestimmungsrechtlichen Streitigkeiten und zu Fragen des Fremdpersonaleinsatzes.
Frau von Grundherr studierte und promovierte an der Bucerius Law School in Hamburg und an der Singapore Management University, während ihres Referendariats arbeitete sie zusätzlich als wissenschaftliche Mitarbeiterin im arbeitsrechtlichen Dezernat einer renommierten internationalen Wirtschaftskanzlei in München.
Aktuelles

Publications: 29 November 2022
Die Unzulässigkeit von Indexklauseln in Tarifverträgen – Teil II
Tarifliche Indexklauseln, die eine automatische Koppelung der Vergütungsentwicklung an die Inflationsrate vorsehen, sind – wie in Teil I dieses Beitrags ausgeführt – unzulässig. Teilweise…
Publications: 04 October 2022
Zeitgemäßes Modell mit Fallstricken - Desksharing richtig umsetzen
