Gender Diversity: Neues Gesetz gibt weitere Schritte vor
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Das Führungspositionen-Gesetz aus dem Jahr 2015 (FüPoG) hat mit der flexiblen Frauenquote nicht die erwarteten Wirkungen erzielt. Nach einem ersten Vorstoß der Ministerinnen Giffey und Lambrecht im Januar letzten Jahres war es etwas ruhig geworden um das Vorhaben. Im letzten November wurde dann ein sogenanntes Evaluationsgutachten zur Umsetzung des FüPoG vorgestellt und von der Bundesregierung beraten. In der Folge wurde ein Eckpunktepapier der vom Koalitionsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe vorgelegt, in dem die wesentlichen Neuerungen enthalten sind.
In der Zwischenzeit haben die federführenden Ministerien einen Gesetzentwurf vorgelegt, der schon am 6.1.2021 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Der Gesetzentwurf setzt auf dem Arbeitspapier vom Januar 2020 auf, der damals schon die Frauenquote in Vorständen in ähnlicher Form enthielt. Der vorliegende Reformvorschlag der Ministerinnen Giffey und Lambrecht knüpft an das erste Führungspositionen-Gesetz aus dem Jahre 2015 an. Darin waren eine fixe Geschlechterquote in den Aufsichtsräten börsennotierter paritätisch mitbestimmter Unternehmen und eine flexible Quote mit Zielgrößen für sonstige Aufsichtsräte und für die Führungsebenen in börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen eingeführt worden.
Lesen Sie hier den vollständigen Artikel mit einer Einordnung von Dr. Hans-Peter Löw und Dr. Katharina Stüber (erschienen in Ausgabe 4/2021 PERSONALFÜHRUNG).