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Gender Diversity im Vorstand – Jedenfalls ein bisschen!

Das Führungspositionen-Gesetz aus dem Jahre 2015 hat mit der flexiblen Frauenquote nicht die erwarteten Wirkungen erzielt. Daher haben sich die Koalitionspartner jetzt auf Eckpunkte eines Gesetzes geeinigt, das unter anderem eine feste Frauenquote für Vorstände bestimmter Unternehmen vorsieht.

Die vom Koalitionsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe hat sich am 27.11.2020 auf wesentliche Eckpunkte des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG II) geeinigt. Diese sehen erstmals verbindliche Vorgaben für mehr Frauen in Vorständen vor. In Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern muss künftig ein Mitglied eine Frau sein. Außerdem wurde für die Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes eine Aufsichtsratsquote von mindestens 30% und eine Mindestbeteiligung in Vorständen vereinbart. Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit soll ebenfalls eine Mindestbeteiligung eingeführt werden. Nach der Ressortabstimmung und der Länder- und Verbändebeteiligung soll zeitnah ein Regierungsentwurf beschlossen werden.

Lesen Sie im Artikel von Dr. Hans-Peter Löw und Dr. Katharina Stüber (in: DER BETRIEB // Nr. 49 // 07.12.2020) mehr zur fixen Vorstandsquote, zu umstrittenen Null-Zielgrößen und drohenden Bußgeldern bei Verstößen gegen die neuen Offenlegungspflichten.

Erfahren Sie hier mehr zur Allen & Overy-Studie "Gender Diversity: Fünf Jahre nach der Einführung – Studie zur Umsetzung der gesetzlichen Frauen- und Geschlechterquote in DAX- und MDAX-Unternehmen".