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Counsel-Zugang für Schiedsverfahrenspraxis in Deutschland

Allen & Overy erweitert die deutsche Arbitration-Gruppe mit dem Schiedsrechtler Dr. Tino Schneider, der zum heutigen 1. Februar 2024 als Counsel zur Kanzlei stößt. Er verfügt über weitreichende Erfahrung bei internationalen Schiedsverfahren mit besonderer Expertise als Berater bei grenzüberschreitenden Bau- und Infrastrukturstreitigkeiten.

„Wir freuen uns sehr, Tino Schneider bei Allen & Overy willkommen zu heißen. Er verbindet viel internationale Erfahrung mit erstklassiger Expertise, was ihn zu einer großartigen Verstärkung unseres Teams macht, von der auch unsere Mandanten profitieren werden“, erklärt Anna Masser, Leiterin der internationalen Schiedsgerichtspraxis von Allen & Overy in Deutschland. Gemeinsam mit ihr wird Tino Schneider aus dem Frankfurter Büro zu internationalen Handelsschiedsverfahren mit Schwerpunkt auf Baustreitigkeiten, insbesondere im Energiesektor, einschließlich Kernkraftwerken und erneuerbaren Energien, beraten.

„Mit dem Zugang von Tino Schneider geben wir ein deutliches Signal an den deutschen und internationalen Markt, dass Allen & Overys Arbitration-Praxis in Deutschland floriert und für zukünftige Aufgaben gut aufgestellt ist“, erklärt Dr. Wolf Bussian, Managing Partner bei Allen & Overy Deutschland.

Dr. Tino Schneider kommt von der Schweizer Kanzlei LALIVE, für die er seit 2016 arbeitete. Er war dort Counsel (seit 2020) im Bereich internationale Schiedsverfahren. Zuvor arbeitete er beim Ständigen Schiedshof (Permanent Court of Arbitration) in Den Haag und unterstützte dort Schiedsgerichte in Investitionsschiedsverfahren nach den UNCITRAL-Verfahrensregeln. Seine anwaltliche Karriere begann er 2012 bei Hengeler Mueller. Er war Forschungsstipendiat am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb und studierte Business Administration an der Universität St. Gallen, Executive School of Management. Er erwarb einen Master of Laws (LL.M.) an der Columbia Universität in New York und ist in Deutschland, New York und der Schweiz als Anwalt zugelassen.