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Covid-19 Update: Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Auswirkungen auf das Gewerbemietrecht

Der Deutsche Bundestag hat am 17. Dezember 2020 dem Regierungsentwurf des „Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens" zugestimmt. Durch das Gesetz werden u.a. Regelungen im Zivil- und Zivilprozessrecht für Miet- und Pachtverhältnisse für Grundstücke oder Räume, die keine Wohnräume sind, vorgenommen. Ziel ist es, die Mieterposition zu stärken und einen Beitrag zur Rechtssicherheit zu leisten.

Welche Auswirkungen das neue Gesetz auf das Gewerbemietrecht hat und eine erste Bewertung, lesen Sie in unserem Client Bulletin.