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Marktmissbrauchsrecht: ein Überblick

Die am 3. Juli 2016 in Kraft getretene Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) (MAR) als Teil des europäischen Aktionsplans 2015 zur Schaffung einer Kapitalmarktunion bildet den einheitlichen europäischen Rahmen, um die Marktintegrität zu wahren, potentieller Aufsichtsarbitrage vorzubeugen, Rechenschaftspflicht bei Manipulationsversuchen vorzusehen und den Marktteilnehmern mehr Rechtssicherheit und unkompliziertere Vorschriften zu bieten.

Die Regelungen der MAR werden auf europäischer Ebene durch zahlreiche Durchführungsverordnungen und Delegierte Verordnungen, sowie auf nationaler Ebene von den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes ergänzt.

Das Marktmissbrauchsrecht unterliegt auch weiterhin dem dauerhaften Wandel und der ständigen Weiterentwicklung. Der neue Aktionsplan 2020 der Europäischen Kommission zielt insbesondere auf den grünen und den digitalen Wandel in Europa ab und soll zur Schaffung einer inklusiveren und widerstandsfähigeren Wirtschaft beitragen.

Die folgende Darstellung bietet einen Überblick über die geltenden Verordnungen, Leitlinien und Musterformular im Marktmissbrauchsrecht.

Überblick der Normen sowie ESMA und BaFin Guidelines

Allgemeines zum Marktmissbrauchsrecht Weitere Verordnungen

Weitere Verordnungen

(„Delegierte Verordnung (EU) 2016/909 der Kommission vom 1. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für den Inhalt der Meldungen, die den zuständigen Behörden zu übermitteln sind, sowie für die Zusammenstellung, Veröffentlichung und Pflege der Liste der Meldungen“)

(„Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen“)

(„Durchführungsverordnung (EU) 2016/959 der Kommission vom 17. Mai 2016 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für Marktsondierungen in Bezug auf die von offenlegenden Marktteilnehmern zu nutzenden Systeme und Mitteilungsmuster und das Format der Aufzeichnungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates“)

(„Delegierte Verordnung (EU) 2016/960 der Kommission vom 17. Mai 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für angemessene Regelungen, Systeme und Verfahren für offenlegende Marktteilnehmer bei der Durchführung von Marktsondierungen“)

(„Delegierte Verordnung (EU) 2016/908 der Kommission vom 26. Februar 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Kriterien, das Verfahren und die Anforderungen für die Festlegung einer zulässigen Marktpraxis und die Anforderungen an ihre Beibehaltung, Beendigung oder Änderung der Bedingungen für ihre Zulässigkeit“)

(„Delegierte Verordnung (EU) 2016/958 der Kommission vom 9. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die technischen Regulierungsstandards für die technischen Modalitäten für die objektive Darstellung von Anlageempfehlungen oder anderen Informationen mit Empfehlungen oder Vorschlägen zu Anlagestrategien sowie für die Offenlegung bestimmter Interessen oder Anzeichen für Interessenkonflikte“)

(„Durchführungsverordnung (EU) 2020/1406 der Kommission vom 2. Oktober 2020 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards in Bezug auf Verfahren und Formulare für Informationsaustausch und Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden, ESMA, Kommission und anderen Stellen gemäß Artikel 24 Absatz 2 und Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch“)

(„Durchführungsverordnung (EU) 2018/292 der Kommission vom 26. Februar 2018 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf Verfahren und Formulare für Informationsaustausch und Amtshilfe zwischen zuständigen Behörden gemäß der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch“)

(„Durchführungsverordnung (EU) 2017/1158 der Kommission vom 29. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf die Verfahren und Formen des Informationsaustauschs der zuständigen Behörden mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde im Sinne des Artikels 33 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates“)

BaFin Veröffentlichungen ESMA Guidelines and FAQs

Thematisch sortierte Übersicht der Verordnungen, Leitlinien und Musterformulare

Ad-hoc Publizität und Insiderhandelsverbote gem. Art. 17 MAR

Ad-hoc Publizität und Insiderhandelsverbote gem. Art. 17 MAR

Insiderlisten gem. Art. 18 MAR

Insiderlisten gem. Art. 18 MAR

Eigengeschäfte von Führungskräften gem. Art. 19 MAR Verdachtsmeldungen gem. Art. 16 MAR

Verdachtsmeldungen gem. Art. 16 MAR

Elektronische Wertpapiere

ESMA Advice

on Initial Coin Offerings and Crypto-Assets (Stand: 9. Januar 2019)

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Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) tritt in Kraft

Ein neues Zeitalter im Wertpapierrecht hat begonnen

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