Jetzt in Kraft getreten: Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz ("StaRUG") – Finaler Gesetzestext und Zusammenfassung auf Deutsch und Englisch
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Der Bundestag hat kürzlich das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz) (SanInsFoG) verabschiedet, das ab 1. Januar 2021 in Deutschland erstmals ein außerinsolvenzliches Sanierungsverfahren, das sogenannte StaRUG-Verfahren, eingeführt hat. Das StaRUG überführt die zugrundeliegende EU-Restrukturierungsrichtlinie in deutsches Recht und ergänzt dabei Elemente des neuen UK Restructuring Plan bzw. Scheme of Arrangement sowie dem neuen niederländischen außerinsolvenzlichen Sanierungsverfahren, WHOA bzw. Dutch Scheme, mit bekannten und bewährten Elementen des Insolvenzplanverfahrens. Mit dem StaRUG wird der deutsche Sanierungswerkzeugskasten um ein lang ersehntes Instrument ergänzt. Einem proaktiv handelnden Schuldner wird es so erstmals ermöglicht, einen Restrukturierungsplan außerhalb eines formellen Insolvenzverfahrens mit einem klassenübergreifenden Cram-Down umzusetzen. Der erfolgreiche Abschluss der Verhandlungen über den Plan kann zudem durch ein Moratorium von bis zu acht Monaten abgesichert werden. Das StaRUG bietet ein flexibles Restrukturierungsverfahren, das frühzeitig verfügbar ist und wirkungsstarke Instrumente bietet, um eine Obstruktion sinnvoller Restrukturierungspläne durch Gesellschafter und Gläubigerminderheiten zu überwinden oder die durch die COVID-19-Pandemie verursachten Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland zu mildern.