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Personalabbau trotz Kurzarbeit - Auswirkungen auf den Bezug von Kurzarbeitergeld

Während der Corona-Pandemie, ausgelöst durch das Corona-Virus SARS CoV-2, ist die Einführung der staatlich geförderten Kurzarbeit für viele Unternehmen das Mittel der Wahl zur Überbrückung kurzfristiger Arbeitsausfälle und zur Vermeidung von Entlassungen.

Nach wie vor wird der Arbeitsmarkt durch den massiven Einsatz von Kurzarbeit gestützt.

Die pandemiebedingten Auftrags- und Umsatzrückgänge gefährden jedoch nicht nur die kurzfristige, sondern auch die langfristige Entwicklung von Unternehmen. Meldungen von geplanten Entlassungen häufen sich in den Medien. Angesichts dieser Entwicklung steht das Verhältnis von Kurzarbeit und betriebsbedingter Personalanpassung aktuell im Fokus. Unsicherheiten ergeben sich in diesem Zusammenhang insbesondere hinsichtlich der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld.

Der nachfolgende Beitrag von Sören Seidel und Merle Herrmann grenzt die Voraussetzungen für die Einführung von Kurzarbeit und Durchführung von Entlassungen am Maßstab der Prognoseentscheidung ab und beantwortet die Frage, ob und wie lange ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn im kurzarbeitenden Betrieb Entlassungen geplant bzw. umgesetzt werden.

in: Betriebs-Berater | BB 51/52.2020 | 14.12.2020

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