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Kündigungsfrist für GmbH-Fremdgeschäftsführer: BAG und BGH uneins?

Mit einem aktuellen Urteil zu den Kündigungsfristen für GmbH-Fremdgeschäftsführer weicht das BAG von älterer Rspr. des BGH ab. Was bedeutet das?

Das BAG hatte sich kürzlich mit der Kündigung eines Geschäftsführer-Dienstverhältnisses zu beschäftigen und dabei u.a. die Frage zu entscheiden, welche gesetzlichen Kündigungsfristen zur Anwendung kommen, wenn die GmbH ihrem Geschäftsführer kündigen möchte: die Kündigungsfristen für Dienstverhältnisse nach § 621 BGB oder die für Arbeitsverhältnisse nach § 622 BGB einschließlich der von der Betriebszugehörigkeit abhängigen verlängerten Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 BGB.

Die Rechtsstellung des GmbH-Fremdgeschäftsführers ist seit Jahrzehnten Gegenstand intensiver Diskussionen in Rechtsprechung und Literatur. Nachdem BAG und BGH lange im Gleichklang entschieden, scheint sich in der jüngeren Vergangenheit Meinungsverschiedenheiten zwischen dem obersten Zivil- und dem obersten Arbeitsgericht aufzutun. So hat der BGH in zwei Entscheidungen § 622 Abs. 1 Satz 1 BGB in der bis zum 14.10.1993 geltenden Fassung auf die Kündigung des Anstellungsverhältnisses von GmbH-Geschäftsführern angewandt, soweit diese nicht zugleich Mehrheitsgesellschafter waren. Er begründete das mit dem Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke: Nicht an der Gesellschaft beteiligte Fremdgeschäftsführer seien mit Arbeitnehmern vergleichbar und die entsprechende Anwendung des § 622 Abs. 1 Satz 1 BGB liege gleichermaßen im Interesse des Geschäftsführers und der Gesellschaft. 2019 entschied der BGH zudem, dass der Fremdgeschäftsführer einer GmbH jedenfalls im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes als Arbeitnehmer anzusehen sei. 

Das BAG hingegen legte sich 2019 darauf fest, dass der Fremdgeschäftsführer einer GmbH keine arbeitnehmerähnliche, sondern eine arbeitgeberähnliche Person sei. In seiner Entscheidung vom 11.06.2020 wendet es zudem die verlängerten Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 BGB für Arbeitnehmer nicht auf das Rechtsverhältnis des GmbH-Geschäftsführers an, während der BGH mit Urteil vom 20.08.2019 scheinbar die gegenteilige Auffassung vertritt.

Lesen Sie hier die vollständige Zusammenfassung des Aufsatzes „Kündigungsfristen bei Dienstverträgen von GmbH-Fremdgeschäftsführer – Divergenzen bei der Rechtsprechung von BAG und BGH?“ von Hans-Peter Löw, in DER BETRIEB // Nr. 44 // 02.11.2020.

Der komplette Beitrag kann über die Online-Recherche-Datenbank Owlit abgerufen werden >>.

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