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#Employmenttalk: Hinweisgeberschutzgesetz

Ende Oktober 2019 hatte die EU die „Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“, besser bekannt als Whistleblowing-Richtlinie, verabschiedet. Die Richtlinie verfolgt zwei Hauptziele: Zum einen sollen Whistleblower eine klar geregelte interne und externe Möglichkeit zur Meldung von Missständen haben. Zum anderen sollen Whistleblower vor Repressalien geschützt werden. Die Mitgliedstaaten der EU hatten bis zum 17. Dezember 2021 Zeit, um die Whistleblowing-Richtlinie in nationale Gesetze zu überführen. Deutschland hat die Richtlinie nach wie vor nicht in nationales Recht umgesetzt.

Ein Ende 2020 vorgelegter Referentenentwurf scheiterte im April 2021 am Widerstand aus der CDU/CSU. Seit Mitte April 2022 liegt nun ein neuer Referentenentwurf zur Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie vor. Im Folgenden beleuchten wir die Neuerungen dieses zweiten Entwurfs und geben einen generellen Überblick über die geplanten Regelungen. Dabei weisen wir auch auf bereits jetzt bestehenden Handlungsbedarf für Unternehmen hin.

Hören Sie unsere Experten im Podcast oder Video oder lesen Sie in unserem Client Alert, wie und worauf sich Unternehmen bereits jetzt vorbereiten sollten, welche Rolle der Betriebsrat dabei spielt und welche datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten sind.


#Employmenttalk: Hinweisgeberschutzgesetz

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