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Die 10. GWB-Novelle - Schwerpunkte: Digitalmärkte und ECN+-Richtlinie

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Januar 2021, die 10. GWB-Novelle – das GWB-Digitalisierungsgesetz – beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde in der vom Wirtschaftsausschuss im Januar nochmals geänderten Fassung angenommen. Der Bundesrat billigte das Gesetz am 18. Januar 2021. Es wurde noch am selben Tag verkündet und ist am 19. Januar 2021 in Kraft getreten.

Ziel in den Worten der Gesetzesbegründung ist es insbesondere, einen Ordnungsrahmen zur Gestaltung des digitalen Wandels in der Wirtschaft zu schaffen. Im Anschluss an die Vorschläge der vom BMWi berufenen (Reform-)Kommission soll das Gesetz ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 etablieren – d.h. eine Wettbewerbspolitik ausgerichtet an den Anforderungen der „Datenökonomie, Plattformmärkte und ‚Industrie 4.0‘“ in den Worten des Einsetzungsbeschlusses. Dazu wurde ein neues Instrument zur Regulierung von Marktmachtmissbrauch unterhalb der Marktbeherrschung entwickelt, um bei zunehmender Vermachtung der Digitalmärkte früher gegensteuern zu können. Datenzugangsregelungen sollen Innovationen fördern und Märkte offenhalten. Die Kartellrechtsdurchsetzung wird durch Umsetzung der ECN+-Richtlinie und Nachbesserungen bei Schadensersatzfolgeklagen gestärkt. Schließlich wird die Fusionskontrolle am unteren Ende zurückgefahren. 

Wir fassen die wichtigsten Neuerungen nachfolgend zusammen und kommentieren zu Auswirkungen in der Praxis.

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