Das Entgelttransparenzgesetz – Freie Sicht?
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04 Dezember 2017
Von Januar an können Arbeitnehmer Einblick in die Gehälter der Kollegen verlangen. Das Entgelttransparenzgesetz, seit Juli diesen Jahres in Kraft, soll erreichen, dass Männer und Frauen für vergleichbare Arbeit den gleichen Lohn erhalten, und soll somit mehr Transparenz über betriebliche Gehaltsstrukturen und die Maßstäbe der Arbeitsbewertung schaffen. Doch das neue Gesetz zur Lohngleichheit verspricht mehr, als es hält. Der Artikel liefert eine Einschätzung des Hamburger Arbeitsrechtspartners Markulf Behrendt.
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Martin Scheele, Süddeutsche Zeitung, Nr. 277 | 02./03. Dezember 2017, S. 69