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Covid-19 Coronavirus: Steuerliche Maßnahmen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge des Coronavirus

Zusätzlich zu den bereits durch die Bundesregierung auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen des Coronavirus (siehe Veröffentlichung zum Maßnahmenpaket „Milliarden-Schutzschild für Deutschland“) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die nachfolgend dargestellten steuerpolitischen Maßnahmen in einem am 19. März 2020 veröffentlichtem Schreiben getroffen.

Taggleich wurde ein koordinierter Ländererlass zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen veröffentlicht.

Als weitere Maßnahme zur Stabilisierung der Wirtschaft will die Bundesregierung mit einem neuen „Wirtschaftsstabilisierungsfonds – WSF“ gegen eine durch die Corona-Pandemie ausgelöste schwere Rezession ankämpfen.

  • Wesentliche Erleichterungen nach Maßgabe des BMF-Schreibens bzw. des koordinierten Ländererlasses betreffen insbesondere: 
    • Steuerstundungen und Herabsetzung von Steuervorauszahlungen sowie
    • Vollstreckungsaufschub.
  • Steuerliche Regelungen im Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz – WStFG)

Die Maßnahmen und Voraussetzungen im Einzelnen sowie der Überblick über die steuerliche Behandlung des WSF werden in unserem Bulletin zusammenfassend dargestellt.

 

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