COVID-19 Update: Neuer Lockdown – Auswirkungen des Bund-Länder-Beschlusses vom 13. Dezember 2020 auf das Gewerbemietrecht
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Dies umfasst – wie bereits im Frühjahr – unter anderem auch die weitgehende Schließung des Einzelhandels und von Dienstleistungsbetrieben. Adressat dieser Maßnahmen sind die Betreiber, die vielfach Mieter sind. Während die vergleichbaren Maßnahmen im Frühjahr mit einer Beschränkung des vermieterseitigen Kündigungsrechts wegen unterbliebener Mietzahlungen im Zeitraum April bis Juni 2020 (§ 2 des Art. 240 EGBGB) einherging, sollen nunmehr die wirtschaftlichen Lasten aus den neuerlichen Einschränkungen wohl über die Grundsätze der Störung der Geschäftsgrundlage zwischen Mieter und Vermieter verteilt werden.
Welche Auswirkungen der Bund-Länder-Beschluss vom 13. Dezember 2020 auf das Gewerbemietrecht hat und eine erste Bewertung, lesen Sie in unserem Client Bulletin.