Covid-19 Coronavirus: Auswirkungen des Covid-19-Gesetzes auf Mietverträge
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Der deutsche Bundestag hat am 25. März 2020 dem Regierungsentwurf des "Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" (Drucksache 19/18110; das Covid-19-Gesetz) zugestimmt. Das Covid-19-Gesetz enthält für Verbraucher, Unternehmer, Einzelunternehmer, andere kleine, mittlere und große Unternehmen sowie Kreditinstitute verschiedene wirtschaftliche Unterstützungsmaßnahmen. Im Rahmen eines Artikelgesetzes sollen im Zivilrecht insbesondere vertragsrechtliche Anpassungen im Miet- und Darlehensrecht in Art. 240 EGBGB vorgenommen werden.
Zielsetzung dieses Bulletins ist es,
- zunächst die nicht eindeutige Rechtslage im Hinblick auf die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf bestehende Mietverhältnisse vor Inkrafttreten des Covid-19-Gesetzes zu skizzieren,
- sodann die Eingriffe in das Mietrecht darzustellen und
- danach kurz die Auswirkungen dieser Eingriffe auf bestehende Mietverhältnisse und entstehendeb Probleme zu skizzieren.