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Covid-19 Coronavirus: Das Covid-19-Gesetz und die Auswirkungen auf Immobilienfinanzierungen

Am 27. März 2020 hat der Bundestag das Covid-19-Gesetz beschlossen. Dieses sieht für Unternehmer, Einzelunternehmer, andere kleine, mittlere und große Unternehmen sowie Kreditinstitute verschiedene wirtschaftliche Unterstützungsmaßnahmen vor. Im Rahmen eines Artikelgesetzes werden im Zivilrecht neue vertragsrechtliche Anpassungen im Miet- und Darlehensrecht in Art. 240 EGBGB vorgenommen werden.

Daneben wird ein allgemeines Moratorium für die Erfüllung vertraglicher Ansprüche aus wesentlichen Dauerschuldverhältnissen eingeführt werden – wovon aber u.a. Miet- und Darlehensverhältnisse ausgenommen sind – , das Betroffenen, die wegen der Covid-19-Pandemie ihre vertraglich geschuldeten Leistungen nicht erbringen können, einen Aufschub gewährt. Die vorgenannten Änderungen treten am 1. April 2020 in Kraft.

Die massiven wirtschaftlichen Folgen der Pandemie werden auch die Immobilienfinanzierungen berühren. Erfahren Sie in unserem Client Bulletin mehr zu diesem Thema und den Auswirkungen des Covid-19-Gesetzes auf Immobilienfinanzierungen.

Zielsetzung dieses Bulletins ist es,

  • zunächst die Eingriffe in das Mietrecht darzustellen, die zu Verwerfungen im Darlehensverhältnis führen werden
  • danach die Auswirkungen dieser Eingriffe auf das Darlehensverhältnis und entstehende Probleme aufzuzeigen
  • den Parteien einen Prüfungs-/Handlungskatalog typischer Probleme an die Hand zu geben und
  • schließlich einen Versuch zu unternehmen, mögliche Regelungsinhalte für erforderlich werdende Vertragsanpassungen am Leitbild der Regelungen des Covid-19-Gesetzes für Verbraucherdarlehen zu entwickeln.