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Corona-Impfung von Arbeitnehmern: Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen

Die Schutzimpfung gegen das Coronavirus steht im Zentrum der öffentlichen Diskussion und stellt Arbeitgeber derzeit vor viele Fragen. Einerseits dürften sie ein großes Interesse an einer möglichst hohen Impfbereitschaft ihrer Belegschaft haben, andererseits sind der Einwirkung auf das Impfverhalten von Arbeitnehmern Grenzen gesetzt.

Das Coronavirus und die Maßnahmen zu dessen Eindämmung stellen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor Herausforderungen. In rechtlicher Hinsicht wird vielerorts Neuland betreten. Sowohl Datenschutz als auch Maßregelungsverbot setzen Maßnahmen des Arbeitgebers Grenzen. Wie weitgehend Arbeitgeber letztlich dürfen, hängt nicht zuletzt auch davon ab, ob und inwieweit doch noch eine gesetzliche Impfpflicht eingeführt wird und ob nach wissenschaftlichem Stand davon ausgegangen werden kann, dass die Impfstoffe zu einer sterilen Immunität beitragen. Bis dahin sind praktikable Konzepte genauso gefragt, wie ein gutes Risikomanagement.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel zum Thema "Corona-Impfung von Arbeitnehmern - Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen" (in: AuA 3/21, S. 24ff).

Behandelte Aspekte umfassen u.a. die Impfpflicht, Impfnachweise, Impfprämien oder den Umgang mit Impfverweigerern.

 

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