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Bürokratie statt Balance - Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die nur marginalen  Anpassungen des deutschen Rechts zur Umsetzung der europäischen „Work-Life- Balance-Richtlinie“ verlangen von Arbeitgebern weiterhin, abseits des gesetzlich geregelten Mindestmaßes flexible Lösungen für ihre Beschäftigten zu finden.

Während die Mehrzahl der Arbeitgeber bereits unterschiedliche Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eingeführt hat, um insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern, sieht der Gesetzgeber keine Veranlassung für weitergehende Neuregelungen. Zwar ist etwas verspätet mit Wirkung ab dem 24. Dezember 2022 das „Gesetz zur weiteren Umsetzung der europäischen Vereinbarkeitsrichtlinie in Deutschland (Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG)“ in Kraft getreten. Das Gesetz nimmt jedoch nur geringfügige Anpassungen des Bundeselterngeld- (BEEG), Pflegezeit- (PflegeZG), Familienpflegezeit- (FPfZG) und Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor. Anstatt die Balance von Familie und Beruf zu fördern, führen die Neuerungen im Wesentlichen zu mehr Bürokratie für Arbeitgeber.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die folgenden Aspekte:

  • Warum die neuen Regelungen?
  • Was galt bislang?
  • Was verändert sich durch das VRUG?
  • Was bedeuten die Neuerungen für Arbeitgeber?
  • Was ist noch zu erwarten?

Über den PDF-Download gelangen Sie zum vollständigen Artikel "Bürokratie statt Balance - Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf".

Dr. Cornelia Drenckhahn / Chantal Ahnefeld, in: PERSONALFÜHRUNG 4/2023, S. 70ff.

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