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Deutsche Bahn verhindert 50-Stunden-Streik mit Allen & Overy

Der Arbeitgeberverband AGV MOVE und die Gewerkschaft EVG haben sich vor dem Arbeitsgericht Frankfurt (Az. 27 Ga 38/23) darauf verständigt, dass der bundesweite Warnstreik von Sonntag, 14.05.2023, 22:00 Uhr, bis Dienstag, 16.05.2023, 24:00 Uhr abgesagt wird und die EVG auch zu keinem weiteren Streik in diesem Zeitraum aufruft.

Der Vergleich wurde im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens geschlossen, das Allen & Overy am Freitag, 12.05.2023, im Auftrag des AGV MOVE für zahlreiche Unternehmen des Bahnkonzerns beim Arbeitsgericht Frankfurt eingeleitet hatte. Vorangegangen waren gerichtliche Verhandlungen am gestrigen Samstag, in dessen Rahmen die Vorsitzende der 27. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt, Richterin Lara Sherman, deutlich zu verstehen gab, dass mehrere Streikforderungen der EVG wegen Verletzungen der Friedenspflicht und der Unternehmerfreiheit wohl rechtswidrig seien, weshalb die gerichtliche Untersagung des Arbeitskampfes drohe. Außerdem habe die EVG in Presseerklärungen deutlich gemacht, dass sie den Warnstreik absagen werde, wenn die Bahn die Tarifforderungen zum Mindestlohn akzeptiere. Obwohl dies wörtlich geschehen sei, werde der Streikaufruf noch immer weiter aufrechterhalten.

Nach dem geschlossenen Vergleich wurde die Positionierung der Deutschen Bahn zum Mindestlohn zunächst noch einmal bestätigt und konkretisiert. Um einem gerichtlichen Streikverbot zu entgehen, sagte die EVG sodann den 50-Stunden-Streik ab. Sie verpflichtete sich, ihre Mitglieder unverzüglich über die Streikabsage zu informieren.

Prozessvertreter Deutsche Bahn / AGV MOVE: Thomas Ubber (Frankfurt); Dr. Felicia von Grundherr (München, beide Arbeitsrecht)

Inhouse Deutsche Bahn / AGV MOVE: Florian Weh, Hauptgeschäftsführer AGV MOVE; Dr. Klaus Linde, Leiter Beschäftigungsbedingungen Deutsche Bahn AG / Vorstand AGV MOVE

 

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