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Allen & Overy beruft in Deutschland vier neue Counsel

Allen & Overy ernennt mit Wirkung zum 1. Mai 2021 vier neue Counsel und verstärkt die Praxisgruppen in Deutschland damit auf breiter Basis.

Es werden folgende Anwältinnen und Anwälte zum Counsel ernannt:

Eda Zhuleku (München) ist Fachanwältin für Medizinrecht und eine anerkannte Spezialistin für komplexe regulatorische Sachverhalte im Gesundheitssektor. Sie berät Mandanten aus den Bereichen Pharma, Medizinprodukte und Life Science umfassend in Bezug auf die gesetzlichen Anforderungen entlang des gesamten Lebenszyklus ihrer jeweiligen Produkte – von der klinischen Entwicklung über das Zulassungsverfahren zu Fragen der Produktsicherheit und Vermarktung. Ihre regulatorische Erfahrung wird von Mandanten nicht nur bei M&A-Transaktionen im Life-Science-Sektor, sondern auch bei komplexen patentrechtlichen Verfahren in diesem Bereich sehr geschätzt. Darüber hinaus berät sie Mandanten auch zu medizinrechtlichen Fragestellungen – etwa im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Mit ihrer Ernennung zum Counsel setzt die Kanzlei ein deutliches Zeichen für den weiteren Ausbau der sehr erfolgreichen Life-Science-Praxis.

Lennart Dahmen (Frankfurt) verfügt über eine herausragende Kompetenz im Bereich des Investment- und Aufsichtsrechts und berät insbesondere Investmentfonds und institutionelle Investoren zu allen Aspekten des Investmentrechts. Der Schwerpunkt seiner Beratung liegt auf der Strukturierung und Auflage von Investmentfonds mit einem besonderen Fokus auf Immobilienfonds. Zudem berät er Mandanten zu kapitalmarktrechtlichen Meldepflichten und den zunehmend umfangreichen und politisch bedeutenden Anlagevorschriften in Bezug auf ökologische, soziale und Corporate-Governance-Kriterien (ESG). Die Kanzlei stärkt mit seiner Ernennung zum Counsel die deutsche und europäische Praxis für Investmentfonds und & Asset Management in einem für die Fondsbranche zunehmend zentralen Markt.

Dr. David Schmid (Frankfurt) ist ein hochversierter Spezialist für interne Untersuchungen. Er berät insbesondere regelmäßig zu großen, grenzüberschreitenden internen Untersuchungen bei Unternehmen und Finanzinstituten – sowohl im Zusammenhang mit laufenden Verfahren von Aufsichts- und anderen Behörden, als auch bei präventiven unternehmensinternen Untersuchungen. Über besondere Expertise verfügt er bei steuer- und aufsichtsrechtlichen Untersuchungen wie auch bei solchen mit Compliance- und strafrechtlichen Bezügen. Darüber hinaus verfügt er über weitreichende Erfahrung im effizienten Einsatz von Legal-Tech-Lösungen in Untersuchungen, bei dem Allen & Overy praxisgruppenübergreifend eine marktführende Stellung hat. Mit seiner Berufung zum Counsel verstärkt die Kanzlei ihr Beratungsangebot im Investigations-Bereich.

Dr. Sebastian Schulz (Frankfurt) berät nationale und internationale Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der arbeitsrechtlichen Beratung von Banken und Finanzinstituten. Darüber hinaus konzentriert er sich auf die Begleitung von Transaktionen mit einer fachlichen Vertiefung im Insolvenzarbeitsrecht. Er berät Mandanten etwa beim Verkauf und Erwerb von Unternehmen in Krisensituationen oder aus der Insolvenz sowie an den Schnittstellen zu Investigations und Restrukturierungsmaßnahmen, einschließlich der Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Seine Beförderung unterstreicht das Full-Service-Konzept von Allen & Overy, das es ermöglicht, Beratung zu komplexen M&A-Transaktionen und Unternehmensumstrukturierungen, effizient aus einer Hand anzubieten.

„Mit der Ernennung zum Counsel fördern wir Anwältinnen und Anwälte, die zu gestandenen Beraterpersönlichkeiten gereift sind und sich durch exzellente rechtliche Kompetenz, ein erstklassiges Urteilsvermögen und herausragendes Engagement um unsere Mandanten verdient gemacht haben“, kommentiert Dr. Wolf Bussian, Managing Partner von Allen & Overy in Deutschland. „Ich gratuliere unseren neuen Counseln sehr herzlich im Namen der gesamten Partnerschaft. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.“

Aus dem weltweiten Netzwerk von Allen & Overy wurden insgesamt 39 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum Counsel ernannt. Sie kommen aus 15 verschiedenen Büros und verteilen sich wie folgt auf die Praxisgruppen von Allen & Overy: Banking (11), Corporate (9), ICM (4), Litigation (11), Real Estate (3) und Tax (1).