Michaela Massig
Senior Associate
Frankfurt am Main

Michaela Massig
Senior Associate
Frankfurt am Main
Kontaktdaten
Michaela Massig verfügt über langjährige Erfahrung in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Ein besonderer Fokus ihrer Beratungspraxis liegt auf komplexen tarif- und arbeitskampfrechtlichen Fragestellungen, der rechtlichen Begleitung von Tarifverhandlungen und der Abwehr drohender Streikmaßnahmen, sowie zu Fragen des betrieblichen Mitbestimmungsrechts. Des Weiteren vertritt sie regelmäßig Unternehmen in arbeitsgerichtlichen Urteils- und Beschlussverfahren in sämtlichen arbeitsgerichtlichen Instanzen.
Michaela Massig berät Unternehmen bei der Ausgestaltung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen sowie im Zusammenhang mit Reorganisationen und Umstrukturierungen sowie damit verbundenen Personalabbaumaßnahmen und sonstigen Veränderungsprozessen. Diese Projekte begleitet sie von der strategischen Planung bis hin zur abschließenden Durchführung. Sie publiziert regelmäßig zu arbeits- und vor allem tarifrechtlichen Fragestellungen.
Qualifikationen
Fachlich
Fachanwältin für Arbeitsrecht, 2018
Rechtsanwältin, 2014
Akademisch
Zweites Staatsexamen, 2014
Erstes Staatsexamen, 2012
Aktuelles

Blog Post: 07 December 2022
Weihnachtsgeschenke und Arbeitsrecht - „O du fröhliche“ oder „Schöne Bescherung“?
Weihnachten steht wieder vor der Tür. Nicht nur im Familienkreis werden zum Weihnachtsfest Geschenke überreicht. Auch in der Geschäftswelt ist es nicht unüblich, dass Mitarbeitenden mit Blick auf die…
Blog Post: 17 August 2022
Publications: 07 July 2022

Qualifikationen
Fachlich
Fachanwältin für Arbeitsrecht, 2018
Rechtsanwältin, 2014
Akademisch
Zweites Staatsexamen, 2014
Erstes Staatsexamen, 2012
Veröffentlichungen
- Michaela Massig, Auch weiterhin: Durchsetzungskraft als maßgebliches Kriterium der Tariffähigkeit, Comment on the Judgement of the German Federal Labour Court of 22 Juni 2021 – 1 ABR 28/20, BB 2021, 3072
- Michaela Massig, Auch weiterhin: Einbeziehung von Tarifverträgen kraft betrieblicher Übung möglich – dem Grunde nach, Anmerkung zu BAG, Urteil vom 11. Juli 2018 – 4 AZR 443/17, BB 2019, 1088
- Michaela Massig, Kehrtwende? Zeitdynamische Einbeziehung von Branchentarifverträgen erfasst üblicherweise keine Haustarifverträge, Anmerkung zu BAG, Urteil vom 11. Juli 2018 – 4 AZR 533/17, BB 2019, 512
- Michaela Massig, Streikzielbestimmung und Zulässigkeit von Streikmaßnahmen zur Erzwingung einer Betriebsfortführung und von Forderungen gegen unbeteiligte Dritte, Anmerkung zu LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Februar 2019 – 4 Sa 40/18, Der Betrieb 2019, 2649
- Thomas Ubber/Michaela Massig, Kein Konzernbetriebsrat bei ausländischer Konzernspitze, DB1286123, vom 26. November 2018
- Thomas Ubber/Michaela Massig, Auch weiterhin gilt: Prämie für Streikbruch ist zulässig, Handelsblatt Rechtsboard vom 6. September 2018
- Thomas Ubber/Michaela Massig, Die Betriebsvereinbarungsoffenheit Allgemeiner Geschäftsbedingungen – ein Ausweg aus der „Ewigkeitsbindung” durch Bezugnahmeklauseln?, BB 2017, 2230
- Michaela Massig, Versagung von Entgelterhöhungen bei Altersteilzeit im Blockmodell, Anmerkung zu BAG, Urteil vom 19. Januar 2016 – 9 AZR 564/14, AUA 2016, 631
- Michaela Massig, Neues zu Gehaltserhöhungen in der Altersteilzeit, Human Resources Manager v. 15. August 2016
- Michaela Massig, Keine Entschädigung für einen objektiv ungeeigneten Bewerber, Anmerkung zu BAG, Urteil vom 14. November 2013 – 8 AZR 997/12, AUA 2015, 119
- Michaela Massig, Sonderzahlungen und Mindestlohn, Human Resources Manager v. 13. Juli 2015