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Dr. Magnus Müller

Partner

München

Mueller Magnus
Dr. Magnus Müller

Partner

München

Dr. Magnus Müller ist Rechtsanwalt, Steuerberater sowie Fachanwalt für Steuerrecht und verfügt über umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet der nationalen und grenzüberschreitenden Unternehmensbesteuerung. 

Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist der Bereich Tax Dispute Resolution. Dieser umfasst die Vertretung von Unternehmen im Hinblick auf streitige Steuerpositionen sowohl gegenüber Steuer- als auch Strafverfolgungsbehörden an der Schnittstelle des Steuerstrafrechts. Dr. Müller vertritt Mandanten in sämtlichen Verfahrensstadien, von der laufenden Veranlagung über Betriebsprüfungen bis hin zu Einspruchs- und finanzgerichtlichen Verfahren. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Verhandlung einvernehmlicher Konfliktlösungen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zur Vermeidung langwieriger Verfahren (Alternative Tax Dispute Resolution). 

Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Beratung von Mandanten in Tax Compliance Angelegenheiten, üblicherweise jurisdiktionsübergreifend in enger Zusammenarbeit mit Teams aus anderen Praxisgruppen (insbesondere Aufsichts- und Gesellschaftsrecht sowie Litigation). Seine Expertise umfasst sowohl die interne Aufarbeitung komplexer steuerlicher Sachverhalte und Begleitung diesbezüglicher behördlicher Untersuchungen als auch die Entwicklung, Umsetzung und Überwachung geeigneter Tax Compliance Maßnahmen zur Minimierung steuerlicher Risiken (Tax Risk Management).

Überdies berät Dr. Müller regelmäßig zu transaktionsspezifischen steuerlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Akquisitionen, prä- und postakquisitorischen Restrukturierungen und Finanztransaktionen.

Dr. Müller doziert als Lehrbeauftragter zu steuerlichen Themen an den Universitäten Passau (Schwerpunktbereich Steuerrecht) und Köln (Studiengang LL.M. Unternehmenssteuerrecht). 

Aktuelles

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Publications: 09 December 2022

Beschränkte Steuerpflicht bei sog. „Registerfällen“ – JStG 2022 bringt (wohl) nur eingeschränkte Entlastung für Steuerpflichtige

Der Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 („JStG 2022“) verabschiedet. Anders als aus Sicht der Praxis erhofft und im Regierungsentwurf vom 10. Oktober 2022 noch vorgesehen,…

Lesen Sie mehr Beschränkte Steuerpflicht bei sog. „Registerfällen“ – JStG 2022 bringt (wohl) nur eingeschränkte Entlastung für Steuerpflichtige

Blog Post: 26 August 2022

Immaterielle Werte und Verrechnungspreisbestimmung: Einführung des DEMPE-Konzepts im deutschen Recht

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Blog Post: 26 August 2022

Personengesellschaften – Optionsmodell

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Publications: 16 August 2022

Lösung in Sicht für die sog. Registerfälle?

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Expertise

Beratungsschwerpunkte

Steuerrecht

Sektoren

Banken

Technologie

Standort

München

Maximilianstraße 35
80539 München

Standort ansehen →

Qualifikationen

Fachlich

Steuerberater, Deutschland, 2013

Fachanwalt für Steuerrecht, Deutschland, 2012

Rechtsanwalt, Deutschland, 2009

Akademisch

Zweites Staatsexamen, Oberlandesgericht Düsseldorf, Deutschland, 2008

Dr. iur., Universität Passau, Deutschland, 2006

Erstes Staatsexamen, Universität Passau, Deutschland, 2005

Veröffentlichungen

  • Müller M., Günther J. (2020) "Cum/Cum, die nächste - Erkenntnisse und Praxisfolgen der Entscheidung des FG Hessen vom 20.1.2020 - 4 K 890/17", RdF 2020, Seite 289 ff
  • Müller M. (2015) „Grenzüberschreitende Verlustabzugssperre des § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 KStG“, Kapitel 27, in: Prinz/Witt, Steuerliche Organschaft, 1. Auflage 2015, Seite 1011-1054
  • Müller M., van der Laage G. (2013) "Kölner Tage Organschaft 2013: 'Kleine Organschaftsreform' - praktische Umsetzung und Auswirkung", FR 15/2013
  • Breuninger G., Müller M. (2011) "Erwerb und Veräußerung eigener Anteile nach BilMoG. Steuerrechtliche Behandlung - Chaos perfekt?", GmbHR 1/2011, Seite 10 ff
  • Müller M. (2006) "Das interpersonale Korrespondenzprinzip im Einkommensteuerrecht - Eine steuersystematische Betrachtung", Dissertation, Passau