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Eigenmittelanforderungen an mittlere und kleine Wertpapierfirmen

Wertpapierfirmen berechnen ihre Eigenmittelanforderungen gemäß Artikel 11 (1) IFR als den höheren der folgenden Beträge: (i) den für sie maßgeblichen Anfangskapitalbetrag, (ii) ein Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres (sog. Fixed Overheads Requirements oder kurz FOR-Anforderungen) und (iii) die Summe der auf die Wertpapierfirma anwendbaren K-Faktoren. Die IFR gibt dem höheren Betrag den Funktionsbezeichnung „D“ und nutzt ihn auch als Referenzgröße bei der Festlegung der quotalen Zusammensetzung der Eigenmittel in Artikel 9 (1) IFR.

Somit müssen Wertpapierfirmen jederzeit Eigenmittel mindestens in Höhe ihres Anfangskapitals vorhalten (sog. permanente Mindestkapitalanforderung nach Artikel 14 IFR). Die Höhe der darüber hinaus zu erfüllenden Eigenmittelanforderungen hängt im Wesentlichen vom Umfang und dem Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten einer Wertpapierfirma ab. Diese sind entscheidend für die Frage, welcher der nachfolgenden Beträge höher ist:

  • die Summe der jeweils anwendbaren K-Faktoren (sprich Kapitalanforderungen für Risiken, die von der Wertpapierfirma im Hinblick auf Kunden, Märkte und die Firma selbst ausgehen) oder
  • die FOR-Anforderungen der Wertpapierfirma (berechnet als ein Viertel der fixen Gemeinkosten im vorausgegangenen Jahr).

Das Erfordernis dieser Vergleichsrechnung gilt nicht für Kleine Wertpapierfirmen. Für sie sind ausschließlich die FOR-Anforderungen für fixe Gemeinkosten relevant (der diese Anforderungen präzisierende RTS ist derzeit noch nicht als delegierte Verordnung in Kraft. Vergleichen Sie hierzu den Statusüberblick der EBA Mandate).

Die Eigenmittelanforderungen im Einzelnen

Anfangskapitalanforderungen

Anfangskapitalanforderungen

Anfangskapitalanforderungen sind in § 17 WpIG geregelt. Zu unterscheiden sind folgende Fallgruppen:

  • 750.000 Euro für ein Wertpapierinstitut, das eine Erlaubnis für den Eigenhandel oder das Emissionsgeschäft beantragt, auf eigene Rechnung handelt oder die Erlaubnis zum Betreiben des organisierten Handelssystems beantragt und im Rahmen des OTF-Geschäfts auf eigene Rechnung abschließt, sowie für ein Wertpapierinstitut, das die Erlaubnis für die Verwahrung und Verwaltung, das Wertpapierkreditgeschäft, das eingeschränkte Verwahrgeschäft oder das Eigengeschäft beantragt,
  • 75.000 Euro für ein Wertpapierinstitut, das eine Erlaubnis für das Erbringen der Anlagevermittlung, Abschlussvermittlung, Finanzportfolioverwaltung, Anlageberatung oder für das Platzierungsgeschäft beantragt und dessen Erlaubnis dahingehend beschränkt ist, dass es im Zusammenhang mit diesen Wertpapierdienstleistungen kein Eigentum oder Besitz an Kundengeldern oder Kundenwertpapieren haben darf oder
  • 25.000 Euro für die an Derivatemärkten und Kassamärkten tätigen Unternehmen, sofern für die Erfüllung der Verträge, die diese Unternehmen an diesen Märkten oder in diesen Handelssystemen schließen, Clearingmitglieder derselben Märkte oder Handelssysteme haften.
  • 150.000 Euro für allen anderen Wertpapierinstitute.
Zusammensetzung der Eigenmittel

Zusammensetzung der Eigenmittel

Welche Eigenkapitalinstrumente gelten als aufsichtsrechtlich anerkannte Eigenmittel?

Eigenmittel = hartes Kernkapital + zusätzliches Kernkapital + Ergänzungskapital - Abzugsposten

Die regulatorischen Eigenmittel von Wertpapierfirmen dürfen nach Artikel 9 (1) IFR wie bisher folgende Bestandteilen haben:

  • hartes Kernkapital (mindestens 56% der Eigenmittel),
  • zusätzliches Kernkapital und
  • Ergänzungskapital hinterlegen (höchstens 25% der Eigenmittel).

Die IFR verweist an dieser Stelle auf die einschlägigen Anrechnungsvorschriften der CRR. Bei der Anwendung von Abzugsposten von Eigenmitteln sind die Sonderregelungen in Art. 9(2) IFR zu beachten.

Berechnung von Anforderungen für fixe Gemeinkosten

Berechnung von Anforderungen für fixe Gemeinkosten

Die Anforderung für fixe Gemeinkosten beträgt nach Artikel 13(1) IFR mindestens ein Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres. Die Berechnung selbst richtet sich in Zukunft nach einem technischen Regulierungsstandard der EBA (FOR-RTS), der aktuell im Entwurf vorliegt.

Details zu der Ermittlung der Gesamtaufwendungen können Sie hier nachlesen

Die Berechnung stützt sich gemäß Art. 1 (1) FOR-RTS auf die Zahlen des testierten Jahresabschlusses aus dem vorausgegangenen Jahr. Hierzu ermittelt die Wertpapierfirma zunächst ihre Gesamtaufwendungen. Sind zudem fixe Gemeinkosten bei den für die Rechnung der Wertpapierfirma tätigen Dritten, wie etwa vertraglich gebundenen Vermittlern, angefallen, so sind diese (falls noch nicht in den Gesamtaufwendungen berücksichtigt) nach Artikel 1 (5) FOR-RTS ebenfalls (ggf. anteilig) zu berücksichtigen.

Abzugsposten

Von den Gesamtaufwendungen sind anschließend bestimmte Posten abzuziehen. Dazu gehören insbesondere:

  • Boni für Beschäftigte;
  • Gewinnbeteiligungen der Mitarbeiter;
  • Sonstige vollständig diskretionäre variable Vergütungen;
  • Mit Dritten geteilte Provisionen und Entgelte, deren Zahlung wiederum vom tatsächlichen Erhalt der einzufordernden Provisionen und Entgelte abhängt;
  • Einmalige Aufwendungen aus unüblichen Tätigkeiten;
  • Entgelte an vertraglich gebundene Vermittler;
  • Entgelte und Gebühren von Marktinfrastrukturen, die an die Kunden weitergegeben werden;
  • An Kunden aus Kundengeldern gezahlte Zinsen;
  • Verluste aus dem Eigenhandel und Eigengeschäft;
  • Zahlungen aufgrund von Gewinnabführungsverträgen.

Der Abzug darf nur vorgenommen werden, wenn der dem Abzugsposten zugrundeliegende Betrag in die Gesamtaufwendungen erfasst worden ist. 

Da die Berechnung der fixen Gemeinkosten nicht auf die deutsche GuV zugeschnitten ist, stellen sich in der Praxis bei der Anwendung von Abzugsposten diverse Auslegungsfragen. Insgesamt liegen der Berechnung drei Prinzipen zugrunde: 

  • das Verbot der Doppelanrechnung, 
  • „Glättung“ der Berechnungsgrundlage durch Abzug von einmaligen und/oder ungewöhnlichen Aufwendungen, und 
  • Anteilige Berücksichtigung entsprechend dem Verursachungsprinzip. 
 
Berechnung von K-Faktor-Anforderungen

Berechnung von K-Faktor-Anforderungen

Die K-Faktoren umfassen nach Artikel 15 (1) IFR folgende Risiken:

K-Factor = Risk-to-Client + Risk-to-Market + Risk-to-Firm

  • Risiken, die die Wertpapierfirma für Kunden darstellt (Risk-to-Client oder kurz RtC),
  • Risiken, die von der Wertpapierfirma für den Markt ausgehen (Risk-to-Market oder kurz RtM); und
  • Risiken, die den Fortbestand der Wertpapierfirma selbst gefährden könnten (Risk-to-Firm oder kurz RtF).

Diese Risikoarten umfassen wiederum jeweils folgende weiter unten dargestellte K-Faktoren:

K-Faktoren im Überblick

K-factors

K-Faktoren ergänzende RTS - ein Überblick zum derzeitigen Stand aller EBA Mandate

Kapitalanforderungen und Zusammensetzung

Kapitalanforderungen und Zusammensetzung

  • Name/Typ: RTS
    Inhalt: RTS zur Berechnung des Bedarfs an fixen Gemeinkosten zu präzisieren und den Begriff der wesentlichen Änderung zu definieren (Art. 13 (4) des IFR
    Statusanhängig

  • Name/TypDelVO (EU) 2022/25 / RTS
    Inhalt: RTS zur Berechnung des Bedarfs an fixen Gemeinkosten zu präzisieren und den Begriff der wesentlichen Änderung zu definieren (Art. 13 (4) des IFR
    Statusverabschiedet

  • Name/TypDelVO (EU) 2022/26 / RTS
    Inhalt: RTS zur Definition von Segregated Accounts (Art. 15 (5) Buchst. b) IFR)
    Status: verabschiedet

  • Name/TypDelVO (EU) 2022/76 / RTS
    Inhalt: RTS zur Festlegung von Anpassungen der K-DTF-Koeffizienten (Art. 15 (5) Buchst. c)  IFR)
    Status: verabschiedet
Schwellenwerte und Kriterien für Wertpapierinstitute, die der CRR unterliegen

Schwellenwerte und Kriterien für Wertpapierinstitute, die der CRR unterliegen

  • Name/Typ: DelVO (EU) 2021/2153 / RTS
    Inhalt: RTS zu den Kriterien für die Unterstellung bestimmter Wertpapierfirmen unter die CRR (Art. 5 (6) IFD)
    Statusverabschiedet

  • Name/Typ: RTS
    Inhalt: RTS über die Bereitstellung von Informationen für die wirksame Überwachung der Schwellenwerte für Kreditinstitute (Art. 55 (5) IFR)
    Statusanhängig

  • Name/Typ: RTS
    Inhalt: RTS zu den Informationen, die für die Zulassung eines Kreditinstituts vorzulegen sind (Art. 8a (6) CRD)
    Status: anhängig

  • Name/Typ: RTS
    Inhalt: RTS zur Berechnung der Schwellenwerte (30 Mrd. EUR), um ein Kreditinstitut zu sein (Art. 8a (6) CRD)
    Status: anhängig
Kapitalanforderungen und Zusammensetzung

Kapitalanforderungen und Zusammensetzung

  • Name/Typ: RTS
    Inhalt: RTS zur Spezifizierung der Berechnung der Höhe der Gesamtmarge und die Methode zur Berechnung der K-CMG (Art. 23 (3) IFR)
    Statusanhängig

  • Name/Typ: List of Instruments and Funds List / List
    Inhalt: Überwachung und Veröffentlichung der anrechenbaren Eigenmittelinstrumente und Fonds für Unternehmen der Klasse 3 (Art. 9(4) IFR)
    Statusveröffentlicht

  • Name/Typ: RTS
    Inhalt: RTS zur Messung des Liquiditätsrisikos (Art. 42 (6) IFD)
    Status: anhängig

  • Name/Typ: GL
    Inhalt: Globale Leitlinien zur Festlegung der Kriterien für die Befreiung von Artikel 12(1) Investmentfonds (Klasse 3) von den Liquiditätsanforderungen (Art. 43 (4) IFR)
    Status: anhängig

  • Name/Typ: GL
    Inhalt: Leitlinien für Globaldarlehen für das Benchmarking von internen Modellen (Art. 37 (4) IFD)
    Statusanhängig
  • Name/Typ: RTS
    Inhalt: RTS zur aufsichtsrechtlichen Konsolidierung (Art. 7 (5) IFR)
    Status: anhängig
Berichterstattung und Offenlegung

Berichterstattung und Offenlegung

  • Name/Typ: ITS
    Inhalt: ITS zur aufsichtlichen Berichterstattung (Art. 54 (3) IFR)
    Statusanhängig

  • Name/Typ: RTS
    Inhalt: RTS zur Festlegung von Vorlagen für die Anlagepolitik Offenlegungen (Art. 52 (3) IFR)
    Statusanhängig

  • Name/Typ: ITS
    Inhalt: ITS für Vorlagen für die Offenlegung von Eigenmitteln (Art. 49 (2) IFR)
    Status: anhängig
Vergütung und Governance

Vergütung und Governance

  • Name/Typ: GL
    Inhalt: GL, um den Inhalt der Anwendung von Governance-Regelungen zu spezifizieren (Art. 26 (4) IFD)
    Statusanhängig

  • Name/Typ: DelVO (EU) 2021/2154 / RTS
    Inhalt: RTS zur Festlegung geeigneter Kriterien zur Bestimmung der Kategorien von Mitarbeitern, deren berufliche Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Wertpapierinstitute haben (Art. 30 (4) IFD)
    Statusverabschiedet

  • Name/TypDelVO (EU) 2021/2155 / RTS
    Inhalt: RTS zur Festlegung von Instrumenten für variable Vergütung, die in CET1 umgewandelt werden können (Art. 32 (8) IFD)
    Status: verabschiedet

  • Name/Typ: GL
    Inhalt: GL zum Benchmarking von Vergütungspraktiken und dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle (Art. 34 (2) IFD)
    Status: anhängig

  • Name/Typ: GL
    Inhalt: GL über die Anwendung einer soliden Vergütungspolitik (Art. 34 (3) IFD)
    Statusanhängig
  • Name/Typ: Bericht
    Inhalt: Veröffentlichung aufsichtsrechtlicher Informationen für „High Earners“ (Art. 34 (4) IFD)
    Status: anhängig
Aufsichtliche Konvergenz und Überprüfung und Pillar 2

Aufsichtliche Konvergenz und Überprüfung und Pillar 2

  • Name/Typ: RTS
    Inhalt: RTS zum Informationsaustausch zwischen CAs in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten (Art. 13 (7) IFD)
    Statusanhängig

  • Name/Typ: ITS
    Inhalt: ITS zur Schaffung von Standardformen, Templates und Verfahren zum Teilen von aufsichtlichen Informationen (Art. 13 (8) IFD)
    Statusanhängig

  • Name/Typ: RTS
    Inhalt: RTS zur Konkretisierung wie Aufsichtskollegien ihre Aufgaben ausüben (Art. 48 (8) IFD)
    Status: anhängig

  • Name/Typ:RTS
    Inhalt: RTS zu Pillar 2 (Art. 40 (6) IFD)
    Status: anhängig

  • Name/Typ: Bericht
    Inhalt: EBA veröffentlicht aggregierte Informationen für SREP
    Statusanhängig
  • Name/Typ: Bericht
    Inhalt: Die EBA erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht über den Grad der Konvergenz
    Status: anhängig

  • Name/Typ: GL
    Inhalt: Leitlinien bzgl. Globaldarlehen zu Verfahren und Methoden für SREP
    Statusanhängig

  • Name/Typ: GL
    Inhalt: GL zum Benchmarking von Vergütungspraktiken und dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle (Art. 34 (2) IFD)
    Statusanhängig

  • Name/Typ:ITS
    Inhalt: ITS -Format, -Struktur, -Inhaltslisten und jährliches Veröffentlichungstermin (zu Gesetzen, Ermessensspielräumen, SREP und Sanktionen) Art. 57 (4) IFD
    Statusanhängig
ESG-Engagement

ESG-Engagement

  • Name/Typ: Bericht
    Inhalt: Bericht und (ggf. GL) über technische Kriterien in Bezug auf Engagements mit wesentlichen ESG für SREP (Art. 35 IFD)
    Status: anhängig

  • Name/Typ: Bericht
    Inhalt: Bericht über die aufsichtsrechtliche Behandlung von Vermögenswerten die Aktivitäten ausgesetzt sind, die mit ESG-Zielen verbunden sind (Art. 34 (2) IFR)
    Statusanhängig

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